Kabinett stimmt allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen zu
BERLIN, 24.10.11 – Das Bundeskabinett hat entschieden, die 8. Mindestlohnverordnung noch vor dem 1. Dezember auf den Weg zu bringen. Damit wird der Tarifvertrag im Baugewerbe vom April für allgemeinverbindlich erklärt. Mindestlohnerhöhungen gelten aber erst ab Januar.
In einer Kabinettssitzung am 19. Oktober wurde beschlossen, die 8. Mindestlohn-Verordnung im Baugewerbe rechtzeitig vor dem 1. Dezember 2011 zu erlassen. Das Kabinett entschied damit positiv über den gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes auf Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohn-Tarifvertrages vom 28. April 2011. Die neue Mindestlohnverordnung für das Baugewerbe soll am 1. Dezember 2011 in Kraft treten, die zurzeit geltenden Mindestlöhne werden aber erst mit Wirkung vom 1. Januar 2012 erhöht.
„Die Entscheidung zeigt, dass die Koalition aus CDU, CSU und FDP verstanden hat, dass die Mindestlöhne in unserer Branche unverzichtbar sind,“ erklärte dazu der Vizepräsident Sozialpolitik des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Dipl.-oec. Andreas Schmieg, in Berlin. „Angesichts des weiterhin großen Lohngefälles in Europa sind die Bau-Mindestlöhne zwingend notwendig, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und inländische Bauunternehmen zu schützen. Mindestlöhne machen nur Sinn, wenn sie eine für die jeweilige Branche angemessene Höhe haben“, so Schmieg weiter. „Deshalb sind wir gegen alle Pläne zur Einführung gesetzlicher Mindestlöhne. Einen branchenfremden gesetzlichen Einheits-Mindestlohn lehnt die Bauindustrie kategorisch ab.“
Tarifrunde abgeschlossen
Erst mit dieser Kabinettsentscheidung findet die diesjährige Tarifrunde im Baugewerbe und die Schlichtung unter Vorsitz von Bundesminister a.D. Wolfgang Clement ihren Abschluss. „Statt ruinöser wird es auch künftig geordnete Wettbewerbsverhältnisse auf deutschen Baustellen geben“, sagte ZDB-Vizepräsident Frank Dupré. Größeren Verwerfungen auf dem Bauarbeitsmarkt durch unlautere Wettbewerbsbedingungen werde durch allgemeinverbindliche Mindestlöhne vorgebeugt. Damit fördere man zugleich den fairen Wettbewerb im Baugewerbe zwischen allen auf dem Baumarkt tätigen inländischen und ausländischen Baubetrieben, so Dupré. Der ZDB-Vizepräsident hob hervor, dass in den diesjährigen Mindestlohnverhandlungen erneut eine Angleichung der unterschiedlichen Mindestlöhne in den alten und neuen Bundesländern erfolgt sei: „Damit sind wir dem Ziel eines einheitlichen Mindestlohnes als tarifvertraglicher Lohnuntergrenze für alle auf deutschen Baustellen ausgeführten Bauarbeiten ein gutes Stück näher gekommen.“
Bei der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg findet die Zustimmung dagegen wenig Anklang. Der Verband mit rund 900 Mitgliedern zeigte sich über das Einvernehmen im Kabinett besorgt, da sich die „Mindestlohn-Schere“ zwischen Berlin und Brandenburg zum 1. Dezember 2011 weiter vergrößern werde. Ähnlich sei die Situation in den neuen Bundesländern zu bewerten, wo die Betriebe an einem einheitlichen Mindestlohn für ganz Deutschland interessiert seien, sagte Hauptgeschäftsführer Reinhold Dellmann: „Statt einen ersten Schritt in diese Richtung durch moderate Anhebung im Osten und gemäßigte Senkung im Westen zu gehen, wurde eine Erhöhung des Mindestlohnes 2 in Westdeutschland vereinbart. Ein einheitlicher Mindestlohn in Ost und West bleibt daher weiterhin eine Illusion.“
Neue Mindestlöhne ab 1. Januar 2012
Für die alten Bundesländer gilt danach im Baugewerbe ab dem 1. Januar 2012 der Mindestlohn 1 in Höhe von 11,05 Euro (ebenso Berlin) und ein Mindestlohn 2 von 13,40 Euro (Berlin 13,25 €). Für die neuen Bundesländer gilt ein einheitlicher Mindestlohn von 10 Euro.