Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ)

Das amtliche Verzeichnis für die Präqualifizierung von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen und Lieferleistungen ist eine Präqualifizierungsdatenbank, in der Unternehmen ihre Eignung für öffentliche Aufträge nachgewiesen haben.

Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ)

Nach § 48 Abs. 8 VgV können Bewerber oder Bieter aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich (auch freiberuflich Tätige) die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) beantragen. Voraussetzung für die Eintragung ist, dass die Unternehmen ihre wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, nach bundesweit einheitlichen Standards zur Eignung nachgewiesen haben.

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Das Präqualifikationsverfahren ist dezentral nach Bundesländern organisiert. Die Präqualifizierung nehmen Industrie- und Handelskammern oder die von ihnen getragenen Auftragsberatungsstellen vor (PQ-Stelle). Die Eintragung erfolgt nach einem zweistufigem Verfahren: Für die Präqualifizierung reichen die Unternehmen grundsätzlich einmal im Jahr die vorgesehenen Dokumente nach der Liste der Eignungsnachweise bei der PQ-Stelle ein, die für ihren (Haupt-) Betriebssitz zuständig ist. Danach überprüfen die zuständigen Industrie- und Handelskammern abschließend die Dokumente und übernehmen dann die Eintragung in das AVPQ.

Die Eintragung in das amtliche Verzeichnis muss von allen öffentlichen Auftraggebern anerkannt werden. Für eingetragene Unternehmen gilt die Eignungsvermutung, d. h. die Eignung eines eingetragenen Unternehmens darf von der Vergabestelle nur in begründeten Ausnahmefällen in Zweifel gezogen werden. Mit der Eintragung in das AVPQ können Unternehmen Zeit und Kosten sparen.

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