Sachsen-Anhalt: Höhere Wertgrenzen

Mit einer Verordnung zum Landes-Vergabegesetz werden in Sachsen-Anhalt die Wertgrenzen für vereinfachte Vergabeverfahren angehoben. Diese sollen zunächst bis Ende 2020 gelten.

Sachsen-Anhalt: Höhere Wertgrenzen
Sachsen-Anhalt: Höhere Wertgrenzen

Die Wertgrenzen für Vergaben in Sachsen-Anhalt werden, bis zu denen vereinfachte Vergabeverfahren möglich sind, deutlich angehoben. Die Erleichterungen erfolgen über eine Verordnung zum Landes-Vergabegesetz. Diese soll spätestens in zwei Wochen – nach Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt – in Kraft treten.

Dazu Wirtschaftsminister Willingmann: „Einfachere Vergaben sind ein wichtiger Baustein, um unserer Wirtschaft in und nach der Corona-Pandemie zu helfen und die Konjunktur anzukurbeln. Wenn Land und Kommunen Aufträge künftig schneller auslösen können, profitieren Industrie, Handel und Handwerk. Wir wollen gerade in der Krise ein deutliches Zeichen auch für die Zeit der Normalisierung unseres Wirtschaftslebens nach dem ‚Lock-down‘ setzen. Zugleich haben wir aber darauf geachtet, dass trotz der vereinfachten Verfahren gerade bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Transparenz und Wettbewerb in der Wirtschaft erhalten bleiben.“

Neue Wertgrenzen

Bei Leistungen (VOL/A), z.B. der Beschaffung von Computern, Möbeln oder Fahrzeugen, sind künftig bis zum höchstmöglichen durch EU-Recht zulässigen Auftragswert von 214.000 Euro Beschränkte Ausschreibungen (bislang bis 50.000 Euro) und Freihändige Vergaben (bislang bis 25.000 Euro) möglich.

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Bei Bauleistungen (VOB/A) sind künftig bis zum höchstmöglichen durch EU-Recht zulässigen Auftragswert von 5,35 Millionen Euro Beschränkte Ausschreibungen (bislang je nach Gewerk zwischen 50.000 und 150.000 Euro) sowie bis zu einem Auftragswert von 2,5 Millionen Euro Freihändige Vergaben möglich (bislang 10.000 Euro).

Bei der Beschränkten Ausschreibung werden mehrere Unternehmen, deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bekannt ist, durch den Auftraggeber zur Einreichung von Angeboten aufgefordert. Bei der Freihändigen Vergabe werden Vertragsverhandlungen mit einem (VOB/A) oder wenigen (VOL/A) frei ausgewählten Unternehmen aufgenommen, von denen bekannt ist, dass sie die Aufträge erfüllen können.

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(Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt) | B_I MEDIEN


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