Auftraggeber

Auftraggeber vergeben im Rahmen eines Vergabeverfahrens öffentliche Aufträge an Auftragnehmer.

Auftraggeber

Der Auftraggeber erteilt durch Vertragsschluss Aufträge zum Erbringen von Leistungen gegen Entgelt. Zu den öffentlichen Auftraggebern zählen in Deutschland z.B. der Bund, die Länder sowie die Städte und Gemeinden. Öffentliche Auftraggeber sind an das Vergaberecht gebunden und dürfen Aufträge nur im Zuge eines Vergabeverfahrens vergeben. Private Auftraggeber sind z.B. Privathaushalte und Unternehmen. Diese sind nicht zur Anwendung der Vorschriften des Vergaberechts verpflichtet.


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