Europaweite Ausschreibungen mit Ausführungsort Deutschland
Eine EU-weite Ausschreibung bedeutet nicht, dass der Ausführungsort bzw. der Lieferort außerhalb Deutschlands liegen muss, sondern lediglich, dass die Vergabestelle sie nach einheitlicher Form mit EU-Standardformularen europaweit bekanntgeben muss. So soll sichergestellt werden, dass jedes Unternehmen in den Mitgliedsstaaten sowie aus der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island die gleichen Chancen hat, von der Ausschreibung zu erfahren und sich an ihr zu beteiligen.