Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der B_I MEDIEN GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der B_I MEDIEN GmbH für die Nutzung der Vergabeplattform namens bi-medien.de inkl. B_I ausschreibungsdatenbank und B_I eVergabe

Version 2021.0, gültig ab 01.01.2021
Der von der B_I MEDIEN GmbH (folgend genannt B_I MEDIEN) für die Vermarktung verwendete Markenname lautet B_I ausschreibungsdienste. Vermarktet wird bi-medien.de, bestehend aus der B_I ausschreibungsdatenbank und der B_I eVergabe.
Die B_I MEDIEN kann sich bei der Bereitstellung und Durchführung ihres Angebotes der Mithilfe Dritter bedienen.
Der Zugang zum Online-Dienst erfolgt zurzeit über www.bi-ausschreibungsdienste.de bzw. bi-medien.de bzw. www.bi-online.de.

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle juristischen oder natürlichen Personen, insbesondere für Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sowie für Unternehmen (§ 14 BGB) und freie planende Büros, die die B_I MEDIEN im Rahmen der B_I ausschreibungsdatenbank und/oder der B_I eVergabe nutzen, gebrauchen oder deren Webseiten besuchen (folgend genannt Nutzer).
Für den unter Abs. 1 beschriebenen Personenkreis gelten diese AGB auch für in diesem Zusammenhang überlassene Tools und/oder Software sowie zusätzliche Leistungen, es sei denn, die B_I MEDIEN fügt einem entsprechenden Vertrag bei Vertragsabschluss andere bzw. spezifische AGB bei. In dem Fall gelten die dem Vertrag beigefügten anderen AGB vorrangig.
Die hier niedergeschriebenen AGB gelten auch für eventuell zu erbringende Pflegeleistungen der B_I MEDIEN, es sei denn, die B_I MEDIEN fügen einem entsprechenden Vertrag bei Vertragsabschluss andere bzw. spezifische AGB bei. In dem Fall gelten die dem Vertrag beigefügten anderen AGB vorrangig.
Für Drittsoftware, Daten Dritter oder durch Dritte zu erbringende Leistungen, die die B_I MEDIEN vertreiben, können neben diesen AGB Sonderbedingungen schriftlich vereinbart werden. In diesem Fall gelten solche vorrangig.
Im Übrigen werden andere AGB nicht akzeptiert. Entgegenstehende Bedingungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die B_I MEDIEN einen Vertrag abschließen, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen.
Der Inhalt dieser AGB gilt, soweit anwendbar, auch für vorvertragliche Schuldverhältnisse zwischen der B_I MEDIEN und dem Nutzer.

§ 2 Änderung der AGB

Diese AGB unterliegen gelegentlichen Änderungen, welche sich die B_I MEDIEN vorbehält. Änderungen der AGB innerhalb laufender Vertragsbeziehungen werden dem Nutzer mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Dies geschieht durch Einblendung einer entsprechenden Meldung, die unmittelbar nach der Anmeldung des Nutzers auf der Vergabeplattform angezeigt wird. Die Meldung enthält einen Link, mit dem der Nutzer zu der neuen Fassung gelangt. Das Einverständnis des Nutzers gilt als erteilt, wenn er nicht binnen vier Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, der Änderung oder Ergänzung in Textform widerspricht.
Widerspricht der Kunde, bleibt die unveränderte Fassung für sein Vertragsverhältnis gültig; die B_I MEDIEN hat in diesem Fall das Recht, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat ordentlich zu kündigen.

§ 3 Beschreibung der Plattform und Leistungen der B_I MEDIEN

Die B_I MEDIEN stellen ein internet-basierendes Datenbank-System zur Abwicklung von Vergabeprozessen (folgend genannt B_I eVergabe) zur Verfügung. Die B_I eVergabe dient dem Informations- und Datenaustausch zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts und privaten Anbietern, die Leistungen vergeben wollen (folgend genannt Auftraggeber) und Unternehmen, die diese Leistungen ausführen wollen (folgend genannt Auftragnehmer).
Über die Vergabeplattform bi-medien.de ermöglichen die B_I MEDIEN öffentlichen und privaten Auftraggebern bzw. den von Ihnen beauftragten Vergabestellen oder beauftragten Dienstleistern, die Leistungen auszuschreiben:
  • die Übermittlung ihrer Vergabebekanntmachungen an die B_I ausschreibungsdienste zur Veröffentlichung in den dafür vorgesehenen online- und Printmedien,
  • die Bereitstellung der Vergabeunterlagen in elektronischer und gedruckter Form,
  • die Entgegennahme und Speicherung elektronischer Angebote.
Die durch den Auftraggeber an die B_I MEDIEN oder ihre Kooperationspartner übermittelten Vergabebekanntmachungen können von den B_I MEDIEN für die Veröffentlichung in Form und Format aufbereitet werden. Inhaltlich wird der Text nicht verändert.
Über die B_I eVergabe können Vergabeunterlagen vom Auftraggeber selbst in elektronischer Form erzeugt (intelligente Formulare) und eigene Vergabeunterlagen in die B_I eVergabe hochgeladen werden.
Über die Vergabeplattform bi-medien.de gewährt die B_I MEDIEN Unternehmen und anderen Personen, die an öffentlichen Ausschreibungen interessiert sind (Auftragnehmern), je nach Vertragsvereinbarung Zugang zur Recherche nach den Vergabebekanntmachungen und/oder Zugang zu den Vergabeunterlagen, welche die Auftraggeber der B_I MEDIEN bzw. eventuellen Kooperationspartnern zur Verfügung stellen.

§ 4 Vertragsabschluss im Internet

Der Nutzer gibt durch Absenden einer Bestellung bzw. durch Absenden seiner Daten sein Interesse zum Ausdruck, einen Vertrag über die bestellten Leistungen bzw. über die Nutzung der B_I eVergabe (eventuell testweise) abschließen zu wollen. Durch Übermittlung der von der B_I MEDIEN gestellten Zugangsdaten kommt der Vertrag zwischen dem Nutzer und der B_I MEDIEN als Dienstleister zustande. Der Vertragsabschluss steht dabei unter der aufschiebenden Bedingung, dass das bei Vertragsabschluss fällige Entgelt bei der B_I MEDIEN bzw. den B_I ausschreibungsdiensten bzw. einem mit dem Rechnungseinzug beauftragten Dritten eingeht. Bei unentgeltlichen Leistungen entfällt die aufschiebende Bedingung.
Für die Berechnung von Fristen, Laufzeiten etc. im Rahmen der abgeschlossenen Verträge ist das Datum maßgeblich, an welchem der Vertrag wirksam wird. Als wirksam gilt ein Vertrag ab dem Datum in der Bestellbestätigung bzw. laut dem Datum des Vertragsbeginns. Bei unentgeltlichen Verträgen ist es der Tag, an dem die Zugangsdaten von den B_I MEDIEN an den Nutzer gesandt wurden.
Dem Zahlungseingang steht in allen Fällen der Eingang einer gedeckten Lastschrifteinzugsermächtigung für den jeweiligen Rechnungsbetrag gleich.
Die B_I MEDIEN haben das Recht, den Abschluss eines Vertrags über die Gewährung eines Testzugangs zu verweigern, sofern der Nutzer innerhalb der letzten 12 Monate vor der Bestellung bereits einen Testzugang für dieselbe Region genutzt hat.
Durch ein Vertragsverhältnis zwischen den B_I MEDIEN und dem Nutzer wird kein Vertragsverhältnis der Nutzer untereinander begründet. Womöglich über die B_I eVergabe angebahnte Verträge über eine ausgeschriebene Leistung kommen ausschließlich zwischen dem jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer zustande. Die B_I MEDIEN stellen mit der B_I eVergabe ausschließlich ein Medium zur Übermittlung der für den Vertragsabschluss notwendigen Daten und Erklärungen zur Verfügung.

§ 5 Zugangs- und Nutzungsberechtigung

Berechtigt zur Nutzung der Vergabeplattform inkl. der B_I eVergabe sind die unter § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 beschriebenen Nutzer – Auftraggeber und Auftragnehmer – soweit sie
  • einen Nutzungsvertrag mit den B_I MEDIEN geschlossen haben oder
  • das System testweise nutzen wollen und die B_I MEDIEN hierzu eingewilligt haben oder
  • im Auftrag für einen unter § 1 Abs. 1 benannten Auftraggeber tätig sind (Planungsbüros und sonstige Vergabestellen), der einen Nutzungsvertrag mit den B_I MEDIEN geschlossen haben.
Die Nutzung des Online-Dienstes der B_I MEDIEN ist denjenigen natürlichen oder juristischen Personen untersagt, die
  • nicht nach § 5 Abs. 1 dieser AGB berechtigt sind zur Nutzung und/oder
  • die ihrerseits Vergabebekanntmachungen und/oder Vergabeunterlagen, die nicht ihre eigenen sind, veröffentlichen und/oder an Dritte weitergeben. Dies gilt entsprechend für deren Organe, Angestellte, Gesellschafter, Mitarbeiter, freie Mitarbeiter etc.
Der zugangsberechtigte Nutzer darf den Online-Dienst seinen Angestellten und Mitarbeitern ausschließlich in dem vertraglich vereinbarten Umfang zur Verfügung stellen. Soweit nicht anders vereinbart, berechtigt die Zugangsberechtigung nicht zur Nutzung des Zugangs aus einer anderen Betriebsstätte des Zugangsberechtigten. Betrieblicher Eigenbedarf im Sinne dieser AGB liegt nur bei einer Nutzung zugunsten derselben Betriebsstätte vor. Insbesondere ist kein betrieblicher Eigenbedarf gegeben, wenn die eingeräumte Möglichkeit zur Nutzung der Recherche in der B_I ausschreibungsdatenbank inkl. der Funktionen des B_I eVergabe dafür genutzt wird, anderen Niederlassungen oder verbundenen Unternehmen Rechercheergebnisse und dazugehörige Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

§ 6 Nutzung der Vergabeplattform

Der zugangsberechtigte Nutzer darf je nach Vertragsvereinbarung folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
  • Nutzung der B_I ausschreibungsdatenbank und der B_I eVergabe,
  • Recherche in der B_I ausschreibungsdatenbank entsprechend seiner schriftlichen Vertragsvereinbarung,
  • Weiterverwendung der Informationen: Die dem Nutzer zugänglichen Daten und Dokumente sind nur für seinen eigenen persönlichen, dienstlichen oder beruflichen Gebrauch bestimmt. Nur zu diesem Zwecke dürfen Vervielfältigungen entsprechend seiner schriftlichen Vertragsvereinbarung bzw. Auftragsbestätigung angefertigt werden.
  • Nutzung der vom System angebotenen Funktionen zur Unterstützung des Vergabeprozesses.
Zum Zweck der Information über die zu vergebenden Leistungen übermittelt der Auftraggeber über die B_I eVergabe folgende Daten:
  • Bekanntmachung der Absicht, Leistungen zu vergeben (Vergabebekanntmachung),
  • ausführliche Beschreibung der zu vergebenden Leistung, Daten zur Erstellung eines qualifizierten Angebotes (Vergabeunterlagen) sowie ggf. Informationen über zu fordernde Nachweise über die Eignung der Bewerber/Teilnehmer,
  • gegebenenfalls Auswahl und Einladung von Firmen aus selbst eingegebenen Firmenstammdaten für die Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Zum Zweck der Information über das Unternehmen, über die gebotene Leistung und über die Preise übermittelt der Auftragnehmer folgende Daten:
  • Beschreibung des Unternehmens sowie vom Auftraggeber geforderte Nachweise hierüber (Bewerbungsunterlagen),
  • Angaben der angebotenen Leistungen und Preise, anhand derer der Auftraggeber eine Entscheidung treffen kann (Angebotsunterlagen).
Soweit der Nutzer kein Auftraggeber bzw. von ihm beauftragte Vergabestelle ist, dürfen Vergabebekanntmachungen und Vergabeunterlagen Dritten nicht in einer Weise nutzbar oder zugänglich gemacht werden, die diesem Dritten den Abschluss eines entgeltlichen Abonnements erspart; dies gilt insbesondere gegenüber mit dem Unternehmen des Nutzers verbundenen Unternehmen. Die elektronischen Dokumente (Vergabebekanntmachungen, Vergabeunterlagen) dürfen daher nicht wiederholt und systematisch in eine Datenbank oder ein Netzwerk eingestellt werden, welche(s) Dritten zugänglich ist, die nach Vergabebekanntmachungen und/oder Vergabeunterlagen recherchieren möchten.
Ebenso unzulässig ist es, die Dokumente wiederholt und systematisch an solche Dritte zu übersenden.
Beendete Vergabeverfahren werden nach einer Frist von drei Jahren automatisch in ein zip-Archiv gewandelt und dem Nutzer (Auftraggeber/Vergabestelle), der die Vergabeverfahren durchgeführt hat, für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ab Erstellung des zip-Archivs zum Download bereitgestellt. Eine Bearbeitung dieser oder Einsichtnahme in diese Verfahren innerhalb der Vergabeplattform ist dann nicht mehr möglich.
Angebote und Bewerbungen eines Nutzers (Auftragnehmers) zu beendeten Vergabeverfahren, an denen er teilgenommen hat, werden nach einer Frist von zwei Jahren nach Beendigung des zugehörigen Vergabeverfahrens automatisiert in ein zip-Archiv gewandelt und dem Nutzer für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ab Erstellung des zip-Archivs zum Download bereitgestellt. Eine Bearbeitung oder Einsichtnahme in die betroffenen Angebote und Bewerbungen innerhalb der Vergabeplattform ist dann nicht mehr möglich.
Mit der Nutzung der Vergabeplattform stimmt der Nutzer der Verwendung seines Firmenlogos bzw. Organisationslogos zur Auflistung von Referenzen durch B_I MEDIEN zu. Der Nutzer kann der Verwendung des Logos jederzeit in Textform widersprechen.

§ 7 Verfügbarkeit der Vergabeplattform

Die B_I eVergabe steht allen zugangsberechtigten Nutzern grundsätzlich 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche zur Verfügung. Die eingesetzten Server werden regelmäßig und sorgfältig gewartet und gesichert. Zum Zwecke von Servicearbeiten und Reparaturen am System ist die B_I MEDIEN berechtigt, die Vergabeplattform bei Bedarf kurzfristig und vorübergehend abzuschalten. Sofern die Ausfallzeit je Kalenderquartal nicht mehr als 72 Stunden beträgt, sind sämtliche aus dieser Nichtverfügbarkeit resultierenden Ansprüche des Nutzers ausgeschlossen.
Soweit ein Haftungsanspruch nicht gegeben ist, bleibt der Nutzer zur Zahlung des vollen vertraglich vereinbarten Entgelts verpflichtet. Soweit der Kunde einen Entgeltrückzahlungsanspruch hat, kann er – soweit in seiner Region vorhanden – nach Vereinbarung ersatzweise mit einer Druckausgabe (Ausschreibungsblatt) für die abonnierte Region beliefert werden.

§ 8 Preise, Inkasso, Zahlungsverzug

Die Veröffentlichung der Vergabebekanntmachungen ist für den Auftraggeber kostenfrei.
Die Preise für die Nutzung der Vergabeplattform und der B_I eVergabe ergeben sich für den Auftraggeber nach der für ihn kostenfreien Testphase aus einem zwischen ihm und den B_I MEDIEN geschlossenen schriftlichen Vertrag.
Für Auftragnehmer sind die aktuellen Preislisten für die verschiedenen Produkte im Portal www.bi-ausschreibungsdienste.de aufgeführt.
Die B_I MEDIEN behalten sich vor, die Entgelte für die Verträge und/oder für die Preislisten zu verändern. Eine Erhöhung des Entgelts wird dem Nutzer so rechtzeitig vor Inkrafttreten mitgeteilt, dass eine ordentliche Kündigung des Vertrags möglich ist. Macht der Nutzer von der Kündigungsmöglichkeit keinen Gebrauch, wird die Preiserhöhung zum angegebenen Termin wirksam.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, außer, der Umsatz wäre von der Umsatzsteuer befreit.
Zahlungen sind mit Rechnungsstellung fällig. Skonto wird nicht gewährt. Ab 30 Tagen nach Fälligkeit berechnen die B_I MEDIEN Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes.
Gerät der Nutzer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, sind die B_I MEDIEN berechtigt, den Zugang zur Vergabeplattform inkl. B_I eVergabe zu sperren.
Der Nutzer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Er kann seine Forderungen – unbeschadet der Regelung des § 354 a HGB – nicht an Dritte abtreten.

§ 9 Anforderung/Bestellung von Vergabeunterlagen

Die über die B_I MEDIEN bestellbaren Vergabeunterlagen stellen Auftraggeber zur Verfügung; ausschließlich diese sind für Inhalt und Vollständigkeit der Vergabeunterlagen verantwortlich. Die elektronischen Vergabeunterlagen sind inhaltlich identisch mit den in Papierform ausgelieferten und können zur Erstellung eines Angebotes durch den Auftragnehmer genutzt werden. Soweit der Auftraggeber eine elektronische Angebotsabgabe zulässt, können die elektronischen Vergabeunterlagen zusätzliche, für die elektronische Angebotsabgabe notwendige, Dateien enthalten.
Vervielfältigung und Versand der Vergabeunterlagen erfolgt nach Maßgaben des jeweiligen Auftraggebers durch den Auftraggeber selbst oder über die B_I ausschreibungsdienste und/oder deren Partner. Die Bestellung von Vergabeunterlagen in elektronischer Form und/oder Papierform über die Vergabeplattform ist grundsätzlich für Jedermann möglich, der abhängig von der Vergabeart zum Zugriff auf die Unterlagen berechtigt ist.
Sofern Kosten anfallen, ist die Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung zugunsten der B_I MEDIEN/B_I ausschreibungsdienste bzw. dem mit dem Rechnungseinzug beauftragten Dritten für ein inländisches Bankkonto erforderlich, alternativ ist die Zahlung per Überweisung oder PayPal möglich.
Die Entgelte für den Bezug und die möglichen Varianten der Vergabeunterlagen (Papierform, elektronische Form, Mischformen) legt der Auftraggeber fest; sie werden in der Bekanntmachung veröffentlicht. Sofern die B_I MEDIEN von einem Auftraggeber mit der Auslieferung und Abrechnung der Vergabeunterlagen beauftragt sind, sind die B_I MEDIEN in der Vergabebekanntmachung als Bestelladresse benannt. In diesen Fällen schließt der Besteller mit Bestellung der Vergabeunterlagen einen zusätzlichen Liefervertrag mit den B_I MEDIEN. Der angefallene Betrag wird nach Bestellung der Vergabeunterlagen in Rechnung gestellt.
In Abweichung zu § 6 Abs. 4 dürfen heruntergeladene Vergabeunterlagen vervielfältigt werden, um diese Angehörigen des eigenen Unternehmens oder Dritten zur Verfügung zu stellen, deren Beteiligung an dem Ausschreibungsverfahren (z. B. als Planer oder Subunternehmer) vorgesehen ist.

§ 10 Gewährleistung/Haftung

Die B_I MEDIEN gewähren Zugang zu einer Datenbank mit Daten Dritter. Grundsätzlich überprüfen die B_I MEDIEN die Daten dabei nicht auf rechts- oder sittenwidrige Inhalte und auch nicht auf Verwendbarkeit und auch nicht auf Viren. Die B_I MEDIEN übernehmen keine Gewährleistung insbesondere für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtzeitigkeit oder Geeignetheit für einen bestimmten Zweck. Insbesondere ist auch eine Gewähr für die Einhaltung einer bestimmten vom Auftraggeber geforderten Form durch die B_I MEDIEN ausgeschlossen. Soweit Daten durch die B_I MEDIEN erzeugt oder verändert werden, verpflichten sie sich, Daten im Rahmen zumutbarer technischer Maßnahmen in elektronisch verwertbarer, be- oder verarbeiteter, virenfreier Form zu übermitteln.
Soweit die Nutzer über die Vergabeplattform Daten – gleich welcher Form – übermitteln, sollte der Nutzer Sicherheitskopien anfertigen. Eine Haftung für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste ist ausgeschlossen. Im Übrigen bestimmt sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die B_I MEDIEN haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden nur, wenn sie oder ihre Erfüllungsgehilfen den Schaden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) verursacht haben. Im Falle fahrlässiger Pflichtverletzung der B_I MEDIEN oder ihrer Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz für zugesicherte Eigenschaften und Garantien, bleibt hiervon unberührt. Für zurechenbare Schäden aufgrund einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haften die B_I MEDIEN unbeschränkt. Im Übrigen haften sie nach den gesetzlichen Vorschriften.
Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen 10 Tagen nach der Leistungserbringung mindestens in Textform angezeigt werden.
Die Verjährungsfristen für Haftungsansprüche richten sich nach § 199 BGB.

§ 11 Urheberrecht und Datenschutz

Die Urheberrechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die B_I MEDIEN weisen gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO darauf hin, dass die Nutzerdaten in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des mit dem Nutzer bestehenden Vertragsverhältnisses verarbeitet werden. Personenbezogene Daten, die die B_I MEDIEN im Rahmen ihrer Registrierung oder auf andere Weise erhalten haben, geben die B_I MEDIEN nicht an Dritte weiter. Hiervon ausgenommen ist die Weitergabe an beauftragte Dienstleister der B_I MEDIEN, z. B. im Zusammenhang mit dem Druck und Versand der Vergabeunterlagen.
Die B_I MEDIEN behalten sich vor, die Daten zum Beweis von missbräuchlicher Nutzung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung zu verwenden.
Alle Informationen, von denen die Vertragspartner im Rahmen der Nutzung Kenntnis erlangen und welche als vertraulich gekennzeichnet wurden, aufgrund der jeweils geltenden Rechtslage vertraulich sind oder sich eine Vertraulichkeit aus den Umständen ergibt, werden von den Vertragspartnern als vertraulich behandelt und unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unterhttps://bi-medien.de/datenschutzerklaerung.

§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung

Eine Vertragslaufzeit der von der B_I MEDIEN angebotenen Dienste ergibt sich für den Nutzer grundsätzlich aus dem schriftlich vereinbarten Vertrag. Soweit eine solche Vertragslaufzeit nicht vereinbart wurde, ist eine Mindestlaufzeit für die Nutzung des Systems nicht gegeben. Die Dauer der Nutzungsvereinbarung ist in diesem Fall unbefristet.
Die B_I MEDIEN können den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen und den Zugang sofort sperren, wenn die Kündigung durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt ist.
Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn:
  • es Hinweise dafür gibt, dass der Zugang missbräuchlich genutzt wird. Eine missbräuchliche Nutzung liegt beispielsweise vor, wenn Daten an Konkurrenzunternehmen der B_I MEDIEN weitergeleitet werden, wiederholt nicht zugangsberechtigte Dritte den Zugang nutzen und/oder Handlungen vorgenommen werden, die im Widerspruch zu den hier benannten AGB stehen,
  • der zugangsberechtigte Nutzer mit der Entrichtung des Nutzungsentgeltes länger als einen Monat in Verzug geraten ist,
  • eine von der Nutzung ausgeschlossene Person (siehe § 5 Abs. 2) den Zugang nutzt. Dies gilt auch, wenn der Mangel der Zugangsberechtigung erst nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist,
  • die Anzahl der über die Zugangsberechtigung innerhalb eines Monats heruntergeladenen Volltexte von Vergabebekanntmachungen, das zulässige bzw. vertraglich vereinbarte Maß übersteigt,
  • die Art der abgerufenen Leistungen bzw. Gewerke nicht mit dem im Handelsregister und/oder der Handwerksrolle eingetragenen oder dem gegenüber den B_I MEDIEN angegebenen Betätigungsfeld des Nutzers übereinstimmt.
Im Übrigen richtet sich die Kündigung und die fristlose Kündigung nach dem Gesetz.
Die B_I MEDIEN sind berechtigt, ihre Leistung zurückzuhalten und damit den Zugang zu sperren, solange der Nutzungsberechtigte ein vorab zu entrichtendes Nutzungsentgelt nicht bezahlt hat.

§ 13 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Streitigkeiten über oder in Verbindung mit diesen AGB mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Kiel. Selbiges gilt für Personen, die ihren Sitz im Ausland haben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der B_I MEDIEN GmbH für die Schaltung von Anzeigen in den B_I baufachzeitschriften und dem B_I newsportal

  • „Anzeigenauftrag” im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Es gilt die zurzeit gültige Anzeigenpreisliste.
  • Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
  • Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
  • Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
  • Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
  • Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens einer Seite an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht. Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nur für zwei gegenüberliegende Seiten gewährt werden.
  • Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstösst oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  • Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.
  • Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
  • Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung und Belege geltend gemacht werden. Für telefonisch aufgegebene Anzeigen wird für die Richtigkeit der Wiedergabe keine Gewähr geleistet.
  • Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
  • Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
  • Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zu zahlen, sofern im Einzelfall kein anderes Zahlungsziel vereinbart worden ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste gewährt.
  • Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres in einer Druckschrift erscheinenden Anzeigen eines Werbungtreibenden gewährt.
  • Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass.
  • Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Beschreibung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
  • Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
  • Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe um mehr als 20 Prozent unter die Kalkulationsauflage absinkt. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verleger dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
  • Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
  • Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderungen an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
  • Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt seiner Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes gelegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Akzeptierte Zahlungsmethoden

Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Bezahlung in Bar, per Rechnung, per Lastschrifteinzug, per PayPal oder per Kreditkarte (VISA / MasterCard). Je nach Produkt varriiert die Verfügbarkeit der einzelnen Zahlungsmöglichkeiten.

Zahlungsabwicklung

Kreditkartenabrechnungen werden durchgeführt von PAYONE GmbH • Fraunhoferstraße 2-4 • 24118 Kiel, Germany - Sitz der Gesellschaft: Kiel - Amtsgericht Kiel HRB 6107 – Geschäftsführer: Carl Frederic Zitscher, Jan Kanieß - Ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe
Die Zahlungsabwicklung folgt den höchsten Sicherheitsanforderungen. Sämtliche Datenübermittlung erfolgt bis zu 256 Bit SSL verschlüsselt und ist dadurch vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt. Darüber hinaus werden Kreditkartendaten nach den strengsten Sicherheitsauflagen der Kreditkartenindustrie, dem sogenannten Payment Card Industry Data Security Standard (kurz PCI DSS), seitens des zertifizierten Payment Service Providers PAYONE GmbH erarbeitet und gespeichert. Personen- wie auch kartenbezogene Daten sind somit nach dem höchsten Sicherheitsstandard auch im Sinne des Datenschutzes geschützt.