Eignungsprüfung

Mit der Eignungsprüfung überprüft der Auftraggeber, ob ein Unternehmen personell, finanziell und technisch für den Auftrag grundsätzlich geeignet ist.

Eignungsprüfung

Die Prüfung der Eignung erfolgt auf der Grundlage der vom Auftraggeber verlangten Eignungsnachweise. Mit der Eignungsprüfung untersucht der Auftraggeber, ob ein Unternehmen mit seiner personellen, finanziellen und technischen Ausstattung grundsätzlich geeignet ist, einen Auftrag vertragsgerecht durchzuführen. Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung bereits im Teilnahmewettbewerb. Bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb wird die Eignungsprüfung im Rahmen der Prüfung der Angebote durchgeführt.


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