Eröffnungstermin

Beim Eröffnungstermin werden schriftliche Angebote geöffnet und im Beisein der Bieter verlesen.

Eröffnungstermin

Wie die Angebotsöffnung bei der Vergabe von Bauleistungen durchzuführen ist, hängt davon ab, in welcher Form die Angebote gefordert werden. Werden bei der Vergabe von Bauleistungen im Unterschwellenbereich auch schriftliche Angebote zugelassen, wird ein „Eröffnungstermin“ durchgeführt. Am Eröffnungstermin dürfen Bieter teilnehmen. Bis zum 18. Oktober 2018 müssen gemäß VOB/A immer (auch) schriftliche Angebote zugelassen werden. Nach dem 18.10.2018 kann der Auftraggeber bei Unterschwellenvergaben wählen, ob er weiterhin schriftliche Angebote zulässt oder ob er ausschließlich elektronische Angebote fordert. Werden nur elektronische Angebote zugelassen, wird – wie bei allen EU-Vergaben oder Vergaben nach VOL/A bzw. UVgO – ein „Öffnungstermin“ durchgeführt, zu dem Bieter nicht zugelassen sind. Im Eröffnungstermin werden die Angebote geöffnet. Angaben zu den Bietern und zu den Preisen und zur Zahl der Nebenangebote werden verlesen. Die Durchführung des Eröffnungstermins wird in einer Niederschrift dokumentiert.

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