Rechtsschutz

Bei Auftragsvergaben steht Bietern Rechtsschutz zu. Je nach Schwellenwert, kann sich der Bieter mit seinem Anliegen an die dazugehörige Instanz wenden.

Rechtsschutz

Entscheidend für die Frage, wo ein Bieter bei Auftragsvergaben Rechtsschutz finden kann, ist der EU-Schwellenwert. Oberhalb der EU-Schwellenwerte haben Bewerber bzw. Bieter bei Vergabeverfahren einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die vergaberechtlichen Bestimmungen einhält. Seine Rechte kann ein Unternehmer oberhalb der Schwellenwerte in Nachprüfungsverfahren bei den Vergabekammern durchsetzen (erste Instanz). Für Beschwerden gegen eine Entscheidung der Vergabekammer sind in zweiter Instanz die Oberlandesgerichte (OLG) zuständig Bei Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte muss der Bieter grundsätzlich Rechtsschutz vor den Zivilgerichten suchen.


Passende Beiträge zu "Rechtsschutz"


Sie suchen Aufträge für Ihre Firma?

Finden Sie jetzt Aufträge in ganz Deutschland.