Teilnahmewettbewerb

Durch einen der eigentlichen Vergabe vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb soll die Anzahl von Unternehmen, die zur Abgabe eines Angebots oder zu Verhandlungen aufgefordert werden, begrenzt werden.

Teilnahmewettbewerb

Eine Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb (z.B. nichtoffenes Verfahren, beschränkte Ausschreibung, Verhandlungsverfahren) beginnt mit der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung, aus der u.a. hervorgeht, welche Eignungsnachweise mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind und bis wann die Teilnahmeanträge abzugeben sind (Teilnahmefrist). Die Bewerber reichen mit ihrem Teilnahmeantrag die geforderten Angaben/Unterlagen zum Nachweis ihrer Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien ein. Im Teilnahmewettbewerb wählt der Auftraggeber aus dem Kreis der Bewerber diejenigen aus, die die in der Bekanntmachung genannten Eignungskriterien erfüllen und fordert diese zur Angebotsabgabe auf. Der Auftraggeber kann die Zahl der Teilnehmer am Wettbewerb begrenzen und gibt die Zahl der Teilnehmer in der Bekanntmachung an.


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