Textform

Textform ist eine lesbare und unterschriftslose Erklärung und wird zur Vereinfachung der elektronischen Kommunikation im Vergabeverfahren eingesetzt.

Textform

Gemäß VgVVOB/A und UVgO übermitteln die Bewerber und Bieter ihre elektronischen Teilnahmeanträge, Interessensbestätigungen und Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mithilfe elektronischer Mittel.

Elektronische Angebote in Textform müssen nicht elektronisch signiert werden. Das Angebot in Textform (Angebotsschreiben) muss den Namen des einreichenden Unternehmens sowie den Namen des Erklärenden enthalten. Wenn es diese Angaben nicht enthält, wird das Angebot ausgeschlossen. Nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. bei erhöhten Anforderungen an die Sicherheit) darf der Auftraggeber ein Angebot mit elektronischer Signatur bzw. elektronischem Siegel fordern.

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