Unterauftragnehmer

Unterauftragnehmer

Unteraufragnehmer, der bei der Erfüllung eines Auftrages vom Hauptunternehmer zur Ausführung von Teilleistungen beauftragt wird. Der Unterauftragnehmer hat meist keine Vertragsbeziehung mit dem öffentlichen Auftraggeber. Vor Vertragsabschluss müssen die Unterauftragnehmer namentlich benannt sein. Will der Auftragnehmer mithilfe eines Unterauftragnehmers seine Eignung nachweisen, so müssen die entsprechenden Eignungsnachweise der Unterauftragnehmer vor der Angebotsabgabe vorgelegt werden.



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