Übersicht Vergaberecht: Grundlagen einfach erklärt

Öffentliche Auftraggeber müssen sich bei Vergaben an das Vergaberecht halten. Warum es das Vergaberecht gibt und was es regelt, erklärt dieser Blogartikel mit einer Übersicht.

Die Grundlagen des Vergaberechts: Das Vergaberecht regelt, wie ein öffentlicher Auftrag vergeben werden muss.
Die Grundlagen des Vergaberechts: Das Vergaberecht regelt, wie ein öffentlicher Auftrag vergeben werden muss.

Was ist das Vergaberecht?

Das Vergaberecht setzt für das öffentliche Auftragswesen der öffentlichen Hand die Rahmenbedingungen. Dort sind alle wichtigen Informationen aufgeführt, die für ein Vergabeverfahren benötigt werden. Alle Regeln und Vorschriften, die öffentliche Auftraggeber bei einer Vergabe beachten müssen, wenn sie Güter und Leistungen einkaufen, werden im Vergaberecht aufgelistet. Allerdings wird das Vergaberecht in Deutschland nicht einheitlich in einem einzigen Gesetz geregelt.

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Was regelt das Vergaberecht?

Ziel des Vergaberechts ist, dass die öffentliche Hand wirtschaftlich beschafft und Steuergelder sparsam und sachgerecht verwendet. Außerdem soll das Vergaberecht den fairen Wettbewerb der Anbieter und transparente und nichtdiskriminierende Verfahren für alle Bewerber und Bieter gewährleisten. Welche Regeln des Vergaberechts anzuwenden sind, hängt zum einen davon ab, ob der Auftragswert der zu vergebenden Leistung oberhalb oder unterhalb der EU-Schwellenwerte liegt, zum anderen davon, ob Bauleistungen, Lieferleistungen oder Dienstleistungen vergeben werden sollen.

Wie unterscheiden sich EU-Verfahren von nationalen Vergaben?

  • Liegt der Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte, gilt das EU-Vergaberecht (Kartellvergaberecht) und Aufträge müssen europaweit ausgeschrieben werden.
  • Liegt der Auftragswert unterhalb der EU-Schwellenwerte, gelten die Regeln des Haushaltsvergaberechts. Auf Grund unterschiedlicher Haushaltsvorschriften können die Regelungsinhalte vom Bund und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen.

In den vergangenen Jahren haben alle Bundesländer (außer Bayern) Landestariftreue- und Vergabegesetze eingeführt. Diese verpflichten u.a. zur Berücksichtigung von sozialen und umweltbezogenen Aspekten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, z.B. durch Regelungen zu Tariftreue und Mindestlohn, zu den ILO-Normen oder zur Energieeffizienz.

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Vergaberecht Zusammenfassung

In diesem Schaubild haben wir die wichtigsten Aspekte und Regelungen des Vergaberecht zusammengefasst. Weitere Grundlagen des Vergaberechts können Sie in unserem Beitrag "Vergaberecht Basics - Das sollten Sie wissen!" nachlesen.

Übersicht des Vergaberechts (angelehnt an ein Schema des BMWi)
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