Vergabestatistik

In der Vergabestatistik werden die statistischen Daten von durchgeführten Vergaben aufgeführt. Der Auftraggeber übermittelt diese Daten an das BMWi.

Vergabestatistik

Im Rahmen der Vergaberechtsreform von 2016 wurde mit der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) die Grundlage für den Aufbau einer allgemeinen bundesweiten Vergabestatistik geschaffen. Sie gibt den öffentlichen Auftraggebern auf der Basis des § 114 GWB die Übermittlung statistischer Daten an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über die von ihnen durchgeführten Vergaben öffentlicher Aufträge und Konzessionen vor. Mit der Vergabestatistikverordnung werden öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, statistische Daten zu ihren Vergaben sowohl unter- wie oberhalb der EU-Schwellenwerte zu erheben. Künftig sollen die Vergabedaten vollelektronisch und soweit wie möglich automatisch erfasst werden, z.B. über die von Auftraggebern eingesetzten elektronischen Vergabeplattformen.

Vor Inbetriebnahme der geplanten Vergabestatistik-Datenbank sind umfangreiche Vorbereitungsarbeiten erforderlich (Datenübertragungswege und Schnittstellen etc.). Bis zur Inbetriebnahme des Systems ist mit Blick auf die Übermittlung von Vergabedaten an das BMWi bis auf Weiteres die Übergangsvorschrift des § 8 VergStatVO anzuwenden. Über Änderungen des Verfahrens zur Datenübermittlung wird das BMWi gemäß VergStatVO rechtzeitig durch eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger informieren.


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