Vergabeverfahren
Auftraggeber der öffentlichen Hand müssen wirtschaftlich beschaffen. Außerdem müssen sie bei der Vergabe für einen fairen Wettbewerb und die Gleichbehandlung aller Interessenten sorgen (Grundsätze der Vergabe). Die Grundsätze der Vergabe werden durch das Vergaberecht umgesetzt. Nach dem
Vergaberecht müssen Aufträge der öffentlichen Hand grundsätzlich im Rahmen eines geregelten
Vergabeverfahrens vergeben werden. Ablauf, Fristen und weitere Einzelheiten zur Durchführung von Vergabeverfahren sind in der
VgV, in der
VOB/A sowie in der
VOL/A bzw.
UVgO geregelt.
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