Vergabeverordnung VgV

Vergabeverordnung VgV

Die Vergabeverordnung (VgV) ist eine Rechtsverordnung. Neben dem 4. Teil des GWB finden sich in der VgV Regelungen über die Bestimmungen über Verfahren bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Oberschwellenbereich (EU-Verfahren). Sektorenvergaben und Konzessionen gehören nicht zur VgV. Für Bauaufträge verweist die VgV auf die VOB/A, 2. Abschnitt.

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