Vorabinformation

Vorabinformation

Mit der Vorabinformation wird ein Bieter, der nicht für den Zuschlag vorgesehen ist, darüber informiert, dass sein Angebot nicht angenommen wurde. Die Vorabinformation muss auch die Gründe für die Ablehnung sowie den Namen des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters enthalten. Nach Absendung der Vorinformation muss der Auftraggeber eine Wartefrist einhalten. Die Vorabinformation ist nicht zu verwechseln mit der Vorinformation (Bekanntgabe einer Vergabeabsicht).


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