Wettbewerblicher Dialog
Der
„Wettbewerbliche Dialog“ ist eine
Verfahrensart für
EU-Vergaben. Sie ist besonders geeignet für die Vergabe von Dienstleistungen und Lieferungen, die konzeptionelle oder innovative Lösungen erfordern. Sie bietet sich an, wenn der
öffentliche Auftraggeber nicht in der Lage ist, die Mittel zur Befriedigung seines Bedarfs zu definieren oder zu beurteilen, was der Markt an technischen, finanziellen oder rechtlichen Lösungen zu bieten hat. Das kann beispielsweise bei der Vergabe großer Verkehrsinfrastrukturprojekte oder komplexer IT-Projekte der Fall sein. Auch die Vergabe freiberuflicher Leistungen kann unter diese Kategorie fallen.
Im Wettbewerblichen Dialog fordert der öffentliche Auftraggeber mit einer europaweiten
Bekanntmachung eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen zur
Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die geforderten Informationen für die
Prüfung ihrer Eignung. Nur vom öffentlichen Auftraggeber aufgeforderte, ausgewählte Unternehmen können am Dialog teilnehmen. Im Dialog mit den Unternehmen bestimmt der Auftraggeber, ggf. in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen, wie seine Bedürfnisse und Anforderungen am besten erfüllt werden können. Dabei kann er mit den ausgewählten Unternehmen alle Aspekte des Auftrags erörtern. Wenn eine befriedigende Lösung ermittelt wurde, schließt der Auftraggeber den Dialog ab.
Nach Abschluss des Dialogs fordert der öffentliche Auftraggeber die verbliebenen Unternehmen auf, auf der Grundlage der eingereichten und in der Dialogphase näher ausgeführten Lösungen ihr endgültiges
Angebot vorzulegen. Die eingegangenen Angebote werden anhand der in der Auftragsbekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen festgelegten
Zuschlagskriterien bewertet.
Unsere Produktempfehlungen