Zuschlag

Zuschlag

Der Zuschlag stellt die Wertungsentscheidung des Auftraggebers dar, mit der er das wirtschaftlichste Angebot auswählt. Gleichzeitig stellt der Zuschlag die Annahmeerklärung des Auftraggebers auf das Angebot des Bieters dar, die mit ihrem Zugang beim Bieter wirksam wird.

Mehr zu Zuschlagserteilung bei Vergabeverfahren:


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