Ausschreibung Tiefbau in Stendal
Herstellung Gleisquerungen (Kabeltiefbau) – ABS Hannover-Berlin 1. BS / GE FF
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Bauleistung
Frist
03.06.2024
Zeitraum der Ausführung
13.09.2024–30.06.2025
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die vorlaufenden Kabeltiefbaumaßnahmen im Zusammenhang mit der Maßnahme ABS Hannover-Berlin, Baustufe 1. Es handelt sich um die Herstellung von 24 Gleisquerungen in offener Bauweise (9) bzw. im unterirdischen Rohrvortrieb (15). Zum Leistungsinhalt gehören auch die Errichtung von temporären Gleisüberfahrten. Für die Durchführung von Arbeiten ist 10-tägige Totalsperrung vom 04.04.2025 bis 14.04.2025 vorgesehen. Vorbereitend dazu sind BE-Flächen nach Angaben des AG zu errichten.
Bekanntmachungstext
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung.
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG - Geschäftsbereich (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Herstellung Gleisquerungen (Kabeltiefbau) - ABS Hannover-Berlin 1. BS / GE FF
Beschreibung: Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die vorlaufenden Kabeltiefbaumaßnahmen im Zusammenhang mit der Maßnahme ABS Hannover-Berlin, Baustufe 1. Es handelt sich um die Herstellung von 24 Gleisquerungen in offener Bauweise (9) bzw. im unterirdischen Rohrvortrieb (15). Zum Leistungsinhalt gehören auch die Errichtung von temporären Gleisüberfahrten. Für die Durchführung von Arbeiten ist 10-tägige Totalsperrung vom 04.04.2025 bis 14.04.2025 vorgesehen. Vorbereitend dazu sind BE-Flächen nach Angaben des AG zu errichten.
Kennung des Verfahrens: f950ec84-2b8c-4b18-805c-e004a5a5b7c6
Interne Kennung: 24FEI72007
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein.
Zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.// Bedingungen für den Erhalt des Auftrags: Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.// - Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) // - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes // - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen // - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist // - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) // - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention // - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat // - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister // - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. // - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird // - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften // - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist // - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln // - Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns(aktive und nicht mehr aktive - wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oderfinanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten. // - Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse. // - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung. // - Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. // Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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