Übersicht: Aufheben, beenden, löschen und archivieren von Vergabeverfahren

Übersicht: Aufheben, beenden, löschen und archivieren von Vergabeverfahren

Alle Vergabeverfahren, egal, ob sie innerhalb oder außerhalb einer eVergabe-Anwendung durchgeführt werden, müssen zur Wahrung der Transparenz und um jeden einzelnen Schritt und jede einzelne Entscheidung nachvollziehen zu können, dokumentiert werden.

Dafür gibt es in der B_I eVergabe die Möglichkeit, das Vergabeverfahren jederzeit zu archivieren.

Darüber hinaus können Umstände eintreten, die dazu führen, dass Vergabeverfahren beendet, also aufgehoben werden sollen. Auch für die Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist in der B_I eVergabe ein Ablauf eingebunden.

Und natürlich müssen Vergabeverfahren, die vollständig abgeschlossen sind, aus der eVergabe-Anwendung entfernt werden können, vergleichbar mit Akten, die geschlossen werden und dann im Archiv aufbewahrt werden.

Für beendete Vergabeverfahren, unabhängig davon, ob sie aufgehoben oder nach Durchführung des Vergabeverfahren geschlossen werden oder es sich um Fehleingaben handelt, besteht deshalb die Möglichkeit, sie aus unserer Anwendung zu entfernen, sie also zu löschen.

Dieser Löschvorgang ist unumkehrbar, gelöschte Vergabeverfahren werden von unserem Server entfernt und können nicht wieder hergestellt werden.

Achtung: Gelöschte Vergabeverfahren können nicht wieder hergestellt werden.

Ob ein Vergabeverfahren gelöscht werden kann oder ob eine Aufhebung des Vergabeverfahren notwendig ist, hängt von der Phase ab, in der sie sich aktuell befindet.

Grundsätzlich ist das Löschen möglich, wenn ein Vergabeverfahren beendet ist oder sie noch nicht begonnen (freigegeben) wurde, sie sich also noch nicht im öffentlichen Zugriff befindet.

In der Anwendung wird täglich geprüft, ob Vergabeverfahren beendet werden können. Das automatische Beenden der Vergabeverfahren erfolgt nach dem Ende der Bindefrist und einer zusätzlichen Zeitspanne von ca. 50 Tagen.

Auf Wunsch verschiedener Nutzer der B_I eVergabe wurde eine Möglichkeit geschaffen, Vergabeverfahren vor Ablauf der hinterlegten automatischen Zeitspanne zu beenden und im Anschluss zu löschen.

Wie das Archivieren, das Beenden und damit das Löschen von Vergabeverfahren über die Anwendung vorgenommen werden können, wird in den nachfolgend gelisteten Artikeln beschrieben.

Übersicht zu den weiteren Artikeln