Partikelfilter: Berlin macht ernst
Berlin möchte ältere Baumaschinen mit hohen Schadstoffemissionen von seinen Baustellen verbannen. Der einzige Ausweg für den Betreiber ist die Nachrüstung mit einem Partikelfilter. | Foto: Berliner Senatsverwaltung

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Mit Beutlhauser alle Verbrauchsartikel griffbereit haben

Mit Beutlhauser alle Verbrauchsartikel griffbereit haben

Für gesteigerte Effizienz auf der Baustelle: Beutlhauser stattet einen Container passgenau mit den benötigten Verbrauchsartikeln aus.


Von den Regelungen der Umweltzonen, die in vielen deutschen Städten zur Verbesserung der Luftqualität eingerichtet worden sind, waren Baumaschinen von Anfang an explizit ausgenommen. Diese Lücke sollen nun Umweltstandards schließen, die bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber im Land Berlin für fast alle Baumaschinen gelten werden.

Umsetzung in zwei Stufen

Grundsätzlich sind hiervon alle Maschinen mit Dieselmotoren der Leistungsklasse von 19 kW bis 560 kW betroffen. Bis 37 kW Motorleistung soll die Abgasstufe EU IIIA, von 37 bis 56 kW Motorleistung die Stufe IIIB, darüber entweder Stufe IIIB oder Stufe IV gelten (siehe Tab. 1). Maschinen und Geräte mit konstanter Motordrehzahl wie Kompressoren und Generatoren müssen unabhängig von ihrer Leistung mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden.

Tab. 1: Geforderte Abgasstandards für Maschinen mit Dieselmotor.
Tab. 1: Geforderte Abgasstandards für Maschinen mit Dieselmotor.

Um die finanzielle Belastung für die Bauunternehmen etwas zu mindern, hat der Senat sich auf eine zweistufige Umsetzung verständigt: Ab 1. Juli 2015 gelten die Regelungen für Radlader und andere Ladertypen, für Pumpen, Generatoren, Kompressoren, Betonmischer und -pumpen sowie Mörtelmaschinen (siehe Tab. 2).

Ein Jahr später, ab 1. Juli 2016, werden auch Bagger aller Art, Dumper, Planierraupen und Verdichtungsmaschinen mit einbezogen. Ausgenommen von diesen Regelungen sind einerseits Maschinen mit weniger als 19 und mehr als 560 kW Motorleistung, außerdem wegen ihres, wie es heißt, geringen Beitrags zur Gesamtemission Rammen, Grader, Straßenfertiger und Gussasphaltkocher.

Tab. 2: Fristen zur Einhaltung der Emissionsstandards. | Grafiken: aurigna consulting.
Tab. 2: Fristen zur Einhaltung der Emissionsstandards. | Grafiken: aurigna consulting.

Nachrüstung ohne echte Alternative

Neue Maschinen erfüllen die geforderten Abgasstufen IIIA und IIIB in der Regel. Für ältere Maschinen sieht Berlin die Nachrüstung mit einem geschlossenen Partikelfilter vor, damit sie die Emissionsgrenzwerte einhalten und weiterhin auf den städtischen Baustellen eingesetzt werden können. Nach Angaben der Filterhersteller werden dadurch auch die allerkleinsten Rußteilchen zurückgehalten, so dass sowohl die Partikelmasse als auch die Partikelanzahl im Abgas um mehr als 90 Prozent gesenkt werden. Damit dürften diese Maschinen nicht nur die derzeit geltenden Abgasstufen, sondern sogar schon für die für 2018 erwartete Abgasstufe Fünf gewappnet sein.

Hilfe für Betreiber

Um den derzeitigen Baumaschinenbestand weiterhin einsetzen zu können, brauchen Bauunternehmen gute Kenntnisse über die Mindeststandards selbst und die Nachrüstmöglichkeiten mit Partikelfiltern. Für eine erfolgreiche Nachrüstung sind eine sorgfältige Filterauswahl und sachgerechte Wartung unabdingbar. Daher wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bis 2016 ein Beratungsprojekt gefördert, das Unternehmen fachlich unterstützt.

Die Umrüstungen bedeuten nicht nur einmalige Investitionen von bis zu 10.000 Euro je Baumaschine, es kommen auch jährliche Wartungskosten für die Regeneration und Reinigung der Filter auf den Baumaschineneigentümer zu. Die Berliner Senatsverwaltung hat einen Beratungsleitfaden erstellt, der Anwender über die neuen Vorschriften informiert. Er kann auf der Homepage der Behörde heruntergeladen werden.

Wettbewerbsnachteile befürchtet

Nachteile dieser Regelung für Unternehmen ergeben sich vor allem daraus, dass ihnen Wettbewerbsnachteile drohen, wenn sie bei Ausschreibungen außerhalb Berlins mit Unternehmen konkurrieren müssen, die nicht zur Nachrüstung verpflichtet sind. Die Umweltministerkonferenz ist sich dieses Problems bewusst, konnte sich aber auf ihrer letzten Sitzung im November 2014 noch nicht auf einen entsprechenden Beschluss einigen.

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