Handwerkerausnahme bleibt - Baugewerbe erleichtert

Ab dem 1. Juli 2024 gilt die Maut auch für Lkw des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit über 3,5 Tonnen. Fahrzeuge von Handwerksbetrieben ab 3,5 bis 7,5 t bleiben weiterhin von der Mautzahlung befreit. Das hat die Bundesregierung jetzt mit der Novellierung der Lkw-Maut beschlossen. Das Baugewerbe reagiert mit Erleichterung.

Lkw-Maut: Handwerkerausnahme bleibt - Baugewerbe erleichtert
Bundestag bestätigt die Handwerkerausnahme: Auch nach der Erhöhung der Lkw-Maut bleiben Fahrzeuge von Handwerksbetrieben ab 3,5 bis 7,5 Tonnen von den Gebühren befreit. | Foto: Ford

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Für die Finanzierung und die Modernisierung der verschiedenen Verkehrsträger, insbesondere der Schiene, wird ab dem kommenden Jahr die Lkw-Maut erhöht. Mit der so genannten Handwerkerausnahme sind kleinere Baustellenfahrzeuge von der Erhöhung ausgenommen. Daran wollte die Bundesregierung festhalten. Der Kabinettsbeschluss aus dem Juni ist jetzt vom Deutschen Bundestag bestätigt worden. Ab dem 1. Juli 2024 gilt die Maut auch für Lkw des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit über 3,5 Tonnen. Davon ausgenommen bleiben Fahrzeuge von Handwerksbetrieben zwischen 3,5 und 7,5 t. Bislang muss für Fahrzeuge ab 7,5 t Maut entrichtet werden.

Baugewerbe begrüßt Handwerkerausnahme

Für das Baugewerbe sei das ein wichtiges Signal, kommentierte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB). „Die Bauunternehmen stehen aufgrund der Material- und Energiekostensteigerungen ohnehin unter massivem Druck. Ohne die Handwerkerausnahme würde sich das Bauen in Deutschland noch weiter verteuern.“ Zusätzliche Mautzahlungen würden für die Bauwirtschaft eine unverhältnismäßige Mehrbelastung bedeuten, hatte Pakleppa schon im Juni gemahnt: „Wir haben immer gefordert, dass die Maut-Ausweitung nicht für Handwerkerfahrzeuge gelten darf, die Material zu Baustellen transportieren, damit es dort verbaut werden kann.“ Die Handwerkerausnahme von der Lkw-Maut sei ein wesentlicher Schritt, um die Bewältigung von Zukunftsaufgaben wie der Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur, dem Wohnungsbau und der energetischen Sanierung nicht unnötig zu behindern.

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