Beschränkte Ausschreibung

Bei einer beschränkten Ausschreibung wird eine beschränkte Anzahl an Unternehmen zur Teilnahme an einem Vergabeverfahren aufgefordert.

Beschränkte Ausschreibung

Bei einer beschränkten Ausschreibung handelt es sich um eine Verfahrensart unterhalb der EU-Schwellenwerte, bei der der öffentliche Auftraggeber die Anzahl der Unternehmen, die an einem Vergabeverfahren teilnehmen, durch Vorauswahl beschränkt.

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Beschränkte Ausschreibungen stehen dem öffentlichen Auftraggeber gleichberechtigt zur Öffentlichen Ausschreibung zur Auswahl. Nur in den Bundesländern in denen die VOL/A noch gilt, kann diese Verfahrensart nur in Ausnahmefällen gewählt werden.

Bei einer beschränkten Ausschreibung kann zwischen der Durchführung mit Teilnahmewettbewerb und ohne Teilnahmewettbewerb entschieden werden. Sie darf gleichberechtigt zur Öffentlichen Ausschreibung gewählt werden und muss außerdem auch mithilfe einer Auftragsbekanntmachung veröffentlicht werden.

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Soll die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden, fordert der Auftraggeber eine bestimmte Anzahl an ausgewählte Unternehmen auf, Teilnameanträge einzureichen, wobei sie zusätzlich ihre Eignung nachweisen müssen. Soll das Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden, werden Unternehmen direkt zur Abgabe eiens Angebotes aufgefordert.

Ein Teilnahmwettbewerb ist allerdings nicht notwendig, trotzdem müssen Auftraggeber die Gründe ausreichend nennen, weshalb das Vergabeverfahren als beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden soll. Desweiteren dürfen sie nur geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordern.

Gründe dafür sind:

  • das Ergebnis einer vorherigen Öffentlichen Ausschreibung war nicht annehmbar,
  • Aufwand wäre für den Auftraggeber im Vegleich zum Nutzen oder dem Auftragswert zu hoch,
  • eine Öffentliche Ausschreibung kann aus Gründen der Dringlichkeit oder Geheimhaltung nicht durchgeführt werden

Dennoch sollen öffentliche Auftraggeber diese Verfahrensart eher als Ausnahme anwenden, da sie den Wettbewerb bei der Auftragsvergabe stark einschränkt. In den meisten Fällen sind dem Auftraggeber die Unternehmen, die aufgefordert werden, bereits bekannt. Falls nicht, wird im Vorfeld eine Markterkundung durchgeführt.

Beschränkte Ausschreibungen werden bei nationalen Vergabeverfahren angewandt, im europaweiten Bereich spricht man dann vom nicht-offenen Verfahren.

Beschränkte Ausschreibungen können bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungen gem. § 3 Abs. 2 VOB/A, § 3 Abs. 1 Satz 2 VOL/A und § 8 Abs. 2 und 3 UVgO angewandt werden.


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