Mischkalkulation

Unter einer Mischkalkulation versteht man eine Kalkulation, bei der gezielt Kosten als zu niedrig und andere als zu hoch angesetzt werden.

Mischkalkulation

Eine Mischkalkulation liegt vor, wenn der Bieter Einzelpreise gezielt zu niedrig ansetzt. Um diese auszugleichen, erhöht er dafür andere Einzelpreise. Vergaberechtlich sind Mischkalkulationen unzulässig und führen zum Ausschluss des Bieters.

Mit einer Mischkalkulation unternehmen Bieter den Versuch, die Konkurrenz mit geringeren Einzelpreisen zu unterbieten. Besteht bei Angebotsöffnung der Verdacht einer Mischkalkulation, können Auftraggeber Bieter schriftlich auffordern, eine Offenlegung der Kalkulation einzureichen. Kann der Bieter den Nachweis nicht erbringen, muss der Bieter von der Vergabe ausgeschlossen werden.


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