Teillos
Unter einem Teillos im Vergabewesen versteht man die Aufteilung von Leistungen einer Ausschreibung nach der Menge (z.B. Straße von … bis…, bestimmte Menge von Druckern). Durch eine Losvergabe sollen auch kleine und mittelständische Unternehmen die Möglichkeit erhalten, sich für einen öffentlichen Auftrag zu bewerben.
Siehe auch:
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