Abwehrklausel: Kein Angebotsausschluss wegen beigefügter Bieter-AGB
Fügt ein Bieter seinem Angebot eigene AGB hinzu, muss der Auftraggeber dem Bieter Gelegenheit geben, davon abzusehen. Nur wenn der Bieter diese nicht zurücknimmt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden, so der BGH in seinem Grundsatzurteil.