Bayern: Aktualisierung der VVöA und Änderung ‎der IMBek‎

In Bayern wurde die Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) aktualisiert und es erfolgte die Änderung ‎der Bekanntmachung zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (IMBek).

Bayern: Aktualisierung der VVöA und Änderung ‎der IMBek‎
Bayern: Aktualisierung der VVöA und Änderung ‎der IMBek‎

Wegen der weiterhin erheblichen Auswirkungen der Corona-Pandemie hat die Bayerische Staatsregierung die in der VVöA bis Ende Juni befristete Erhöhung der Wertgrenzen für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich bis Ende 2020 verlängert und weitere Änderungen der VVoA beschlossen. Weiterhin erfolgte mit Bekanntmachung vom 07.07.2020 die Änderung der Bekanntmachung zur Vergabe von Aufträge in Bayern im kommunalen Bereich (IMBek).

Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA)

Neben der Verlängerung der befristeten Erhöhung der Wertgrenzen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen bis 31.12.2020 wurde die VVÖA in folgenden Punkten geändert:

  • Elektronische Kommunikation (Nr. 1.5 VVöA)
  • Mindestarbeitsbedingungen, Gebot gleichen Entgelts für Frauen und Männer (Nr.1.7 VVöA)
  • Vergabe von freiberuflichen Leistungen (Nr. 1.8 VVöA)
  • Berücksichtigung von Existenzgründungen (Nr. 2.2 VVöA)

Hier geht es zur aktuellen VVöA.

Bekanntmachung zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (IMBek)

Mit Bekanntmachung vom 07.07.2020 erfolgte die Änderung der Bekanntmachung zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (IMBek). Sie ist am 23.07.2020 in Kraft getreten und gilt für alle Vergabeverfahren, die ab diesem Tag eingeleitet werden. In die geänderte IMBek übernommen wurden die bereits mit Schreiben des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 26.03.2020 und 23.06.2020 im Vorgriff auf eine Änderung der Bekanntmachung zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (IMBek) dauerhaft und befristet erhöhten Wertgrenzen für Direktvergaben, Verhandlungsvergaben und Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb (Nr. 1.2.8 – 1.2.11 IMBek).

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Weitere wesentliche Änderungen betreffen die:

  • Berücksichtigung von Existenzgründungen (Nr. 1.1.3 IMBek)
  • Ex-ante-Veröffentlichung (Nr. 1.3 IMBek)
  • Vereinfachte Vergabe von freiberuflichen Leistungen (Nr. 1.11.5 IMBek)
  • Mindestarbeitsbedingungen, Gebot gleichen Entgelts für Frauen und Männer (Nr. 4.3 IMBek)
  • Elektronische Kommunikation — Einreichung Teilnahmeanträge und Angebote (Nr. 6.1. IMBek)

Hier geht es zur geänderten IMBek
Hier geht es zur Übersicht der Wertgrenzen nach der IMBek
Hier finden Sie ausführliche Informationen des ABZ Bayern zu den Änderungen

(Quelle: ABZ Auftragsberatungszentrum Bayern) | B_I MEDIEN

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