Berlin: Informationen zum novellierten Ausschreibungs- und Vergabegesetz

Im Rundschreiben 04/2020 vom 06.05.2020 werden die wesentlichen Neuerungen des novellierten Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes für die Vergabepraxis vorgestellt.

Berlin: Informationen zum novellierten Ausschreibungs- und Vergabegesetz
Berlin: Informationen zum novellierten Ausschreibungs- und Vergabegesetz

Am 1. Mai 2020 ist das in wesentlichen Punkten neu gefasste Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. S. 276 vom 30. April 2020) in Kraft getreten. Das Gesetz findet Anwendung auf alle Vergabeverfahren, die nach dem 1. Mai 2020 begonnen werden.

Mit dem Gemeinsamen Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn V M) und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) II D Nr. 04/2020 vom 06.05.2020 werden die wesentlichen Neuerungen vorgestellt, die sich aus dem geänderten BerlAVG für die Vergabepraxis ergeben.

Hier geht es zum Gesetz

Hier geht es zum Gemeinsamen Rundschreiben

Hier geht es zur Gesetzesbegründung und einer Synopse in der dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorgelegten Version

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(Quelle: Land Berlin) | B_I MEDIEN


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