Berlin: Informationen zum novellierten Ausschreibungs- und Vergabegesetz
Im Rundschreiben 04/2020 vom 06.05.2020 werden die wesentlichen Neuerungen des novellierten Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes für die Vergabepraxis vorgestellt.
Am 1. Mai 2020 ist das in wesentlichen Punkten neu gefasste Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. S. 276 vom 30. April 2020) in Kraft getreten. Das Gesetz findet Anwendung auf alle Vergabeverfahren, die nach dem 1. Mai 2020 begonnen werden.
Mit dem Gemeinsamen Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn V M) und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) II D Nr. 04/2020 vom 06.05.2020 werden die wesentlichen Neuerungen vorgestellt, die sich aus dem geänderten BerlAVG für die Vergabepraxis ergeben.
Hier geht es zum Gemeinsamen Rundschreiben
Lesen Sie auch:
- Berlin: Rundschreiben zu öffentlichen Aufträgen und Covid-19-Krise
- Novelle des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes angenommen
- Berlin: Pflicht zur eVergabe unterhalb EU-Schwellenwert ausgesetzt
(Quelle: Land Berlin) | B_I MEDIEN
Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.
Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.