Berlin: Neufassung ABau in Kraft getreten

Am 17.03.2014 ist die Neufassung der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau) nach Beschluss des Senats vom 03.12.2013 und Zustimmung durch den Rat der Bürgermeister in Kraft getreten. Sie beschreibt die Prozessabläufe von der Bedarfsermittlung und Planung bis zur Durchführung von Baumaßnahmen.

Bauhelm mit Maßband und Bauplänen
Bauhelm mit Maßband und Bauplänen

Wie in anderen Bundesländern orientiert sich die aktuelle ABau an den Verfahrensregelungen und Vertragsmustern des Bundes, da diese ein hohes Maß an Fachwissen und Rechtssicherheit sicherstellen. Soweit erforderlich wird sie um Berliner Regelungen ergänzt.

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Überraschung zum Abschluss

Die ABau besteht aus Richtlinien, Hinweisen und Formularen – geordnet nach Planungs- und Bauablauf. Alle Unterlagen werden über eine Ordnungsnummer gekennzeichnet; Formulare verfügen über den Zusatz „F“. Richtlinien und Formulare mit Ordnungsnummer, jedoch ohne Endung, gelten fachübergreifend. Die Nutzerinnen und Nutzer finden nunmehr spezielle Regelungen für die Bereiche Hochbau (Ordnungsnummer gekennzeichnet durch die Endung „H“) und Verkehrsanlagen- und Ingenieurbau (Ordnungsnummer gekennzeichnet durch die Endung „V-I“). Weitere Untergliederungen (etwa für den Garten- und Landschaftsbau) sind in Vorbereitung.

Die ABau ist in sechs Teile gegliedert, welche den Ablauf einer Baumaßnahme vom Planungsprozess bis zum Abschluss widerspiegeln und die wesentlichen Rechtsgrundlagen und Vorgaben im Land Berlin zusammenfassen.

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Die neuen einheitlichen Vergabeunterlagen für die Vergabe von Bauleistungen, die Regelungen und Formulare für die Baudurchführung, Vertragsabwicklung und das Nachtragsmanagement finden sich im Teil V. Sie basieren auf dem Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes VHB und das Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau HVA-B-StB.Die Regelungen zur Vergabe der Rahmenverträge für Bauunterhaltungsmaßnahmen nach VOB/A sind in den Teil V Abschnitt 6 übernommen worden.

Die Lesefassung der ABau mit ihren kompletten Anlagen finden Sie hier Das Rundschreiben SenStadtUm V M Nr. 01/2014 zur Neufassung der ABau finden Sie hier.
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