BMWi-Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts zur Bewältigung der Flutkatastrophe

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in einem aktuellem Rundschreiben Möglichkeiten zur Anwendung des Vergaberechts bei der Beschaffung von Leistungen in den Hochwasser-Katastrophengebieten zur Bewältigung der Hochwasserschäden aufgezeigt.

Zur Verhinderung oder Milderung nicht vorhersehbare Schäden oder Gefahren aus den Starkregenereignissen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Runderlass mit Möglichkeiten zur Anwendung des Vergaberechts versendet. Damit in der derzeitigen Krisensituation Leistungen zur kurzfristigen Bereitstellung humanitären Hilfe und Notfallmaßnahmen im Bereich der Infrastruktur, der IT-Ausstattung und bei sonstigen krisenrelevanten Dienstleistungen beschafft werden können, sind schnelle und effiziente Vergabeverfahren wichtig.

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Um schnelles Handeln zu gewährleisten, wurden deshalb Vergabeverfahren zur beschleunigten Beschaffung vereinfacht. Im Rundschreiben werden daher Handlungsmöglichkeiten für den Oberschwellenbereich und Unterschwellenbereich aufgeführt. Leistungen können so im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bzw. als Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Ein weiterer Punkt betrifft die Ausweitung bereits bestehender Verträge.

Das Rundschreiben trat mit der Veröffentlichung in Kraft und kann hier nachgelesen werden.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie | B_I MEDIEN


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