Bund beschließt AVV Klima

Um die anvisierten nationalen Klimaziele zu erreichen, soll auch das Beschaffungswesen angepasst werden und Aspekte zur Klimaneutralität in den Mittelpunkt stellen. Der vorgelegte Entwurf des Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) für eine neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) wurde kürzlich von der Bundesregierung beschlossen.

Die AVV Klima enthält als Novum eine Negativliste.
Die AVV Klima enthält als Novum eine Negativliste.

Die “Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen” (AVV EnEff) sah bereits vor, dass bestimmte Anforderungen an die Energieeffizienz bei der Beschaffung von Leistungen erfüllt werden müssen. Ein vom BMWi vorgelegter Entwurf für die neue "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen" (AVV Klima) sieht eine Verschärfung und Weiterentwicklung der bisherigen AVV EnEff vor. Damit soll die Bundesverwaltung bei der Beschaffung eine Vorbildfunktion hinsichtlich des Klimaschutzes einnehmen. Dieser Entwurf wurde am 15. September 2021 von der Bundesregierung im Anschluss an die Kabinettssitzung beschlossen.

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Die AVV Klima soll für die Beschaffungen der Bundesverwaltung verbindliche Regelungen aufstellen. Diese richten sich an die Vorgaben aus § 13 Abs. 2 des Klimaschutzgesetzes. Die AVV Klima bezieht sich auf die in § 13 Abs. 2 festgelegte Prüfung und Berücksichtigung und Bevorzugung, von Leistungen mit der die nationalen Klimaschutzziele erreicht werden können. Vor diesem Hintergrund muss eine Bedarfsanalyse erstellt werden, deren Ergebnisse in die Leistungsbeschreibung einfließen müssen.

Für die praktische Umsetzung beinhaltet die neue Verwaltungsvorschrift auch eine sogenannte Negativliste von Leistungen, die nicht mehr beschafft werden dürfen, dazu gehören z.B. Baustoffe, die bestimmte Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten, die in Dämmstoffen vorkommen.

Auf der Liste befinden sich außerdem bestimmte Klimageräte, Kühlschränke und Gefriergeräte mit halogenierten Kältemitteln, Gas- und Heizpilze und Elektrostrahler zur Beheizung außerhalb geschlossener Räume, Getränke in Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck in Kantinen und Mensen sowie Großveranstaltungen.

Wann tritt die AVV Klima in Kraft?

Die AVV Klima tritt am 01. Januar 2022 in Kraft. Für Vergabeverfahren, die vor dem 01. Januar 2022 begonnen haben, gilt noch die AVV EnEff, die am gleichen Datum außer Kraft tritt.

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) können Sie hier nachlesen.

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Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie | B_I MEDIEN

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