Bundeskabinett beschließt verbindliche Handlungsleitlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Das Bundeskabinett hat verbindliche Handlungsleitlinien für vergaberechtliche Erleichterungen im Rahmen des Konjunkturpakets beschlossen.

Bundeskabinett beschließt verbindliche Handlungsleitlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge
Bundeskabinett beschließt verbindliche Handlungsleitlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Das Bundeskabinett hat am 08.07.2020 "Verbindliche Handlungsleitlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie" beschlossen.

Die Handlungsleitlinien betreffen im Hinblick auf den Unterschwellenbereich unmittelbar nur die Bundesverwaltung.

Die Regelungen treten am 09.07.2020 in Kraft und gelten bis zum 31.12.2021.

Durch vereinfachte, beschleunigte und digitalisierte Planungs- und Vergabeverfahren soll die Wirtschaft wieder nach vorn gebracht werden.

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Vorgesehen sind insbesondere folgende Erleichterungen:

  • Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen können bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer vereinfachte und schnellere Vergabeverfahren durchgeführt werden (insbesondere Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb).
  • Bei Bauaufträgen beträgt diese Grenze bis zu 1 Million Euro ohne Umsatzsteuer.
  • Die Werte für den Direktauftrag von Waren und Dienstleistungen werden von 1.000 auf 3.000 Euro und beim Direktauftrag von Bauleistungen von 3.000 auf 5.000 Euro hochgesetzt.
  • Die Fristen für die Einreichung der Angebote und Teilnahmeanträge können leichter verkürzt werden.

Die Bundesregierung unterstreicht in den Handlungsleitlinien aber auch die Bedeutung der öffentlichen Beschaffung zur Verwirklichung der Klimaschutzziele und Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Darüber hinaus sollen die öffentlichen Investitionsfördermaßnahmen insbesondere auch dafür genutzt werden, um Kleine und Mittlere Unternehmen, Start-Ups und Innovationen zu stärken.

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Über die Handlungsleitlinien hinaus will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft auch auf europäischer Ebene für die Optimierung des EU-Vergaberechts werben, da die umfangreicheren Investitionsmaßnahmen der öffentlichen Hand, die zur Konjunkturbelebung besonders wichtig sind, in vielen Fällen nach europäischem Vergaberecht ausgeschrieben werden müssen.

Hier geht es zu den Handlungsleitlinien

(Quelle: Bundeswirtschaftsministerium) | B_I MEDIEN


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