Inkrafttreten der eForms-Verordnung

Am 24.08.2023 ist die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare (“eForms”) für EU-Bekanntmachung und an weitere europarechtliche Anforderungen in Kraft getreten. Somit entfällt § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV.

Durch die Verwendung der elektronischen Standardformulare "eForms" soll die öffentliche Auftragsvergabe weiter digitalisiert.
Durch die Verwendung der elektronischen Standardformulare "eForms" soll die öffentliche Auftragsvergabe weiter digitalisiert.

Die elektronischen Standardformulare “eForms” müssen ab dem 25. Oktober 2023 angewendet werden. Die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen ist am 23.August 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

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Für die Erstellung von Bekanntmachungen für öffentliche Vergaben werden durch Inkrafttreten der eForms-Verordnung nur noch eine Kombination aus verschiedenen Datenfeldern in elektronischen Formularen (eForms) genutzt. Zuvor wurden dafür abgeschlossene Formulare verwendet. Mit Einführung der eForms werden Angaben von besonders strategischer Bedeutung verpflichtend auszufüllen sein. Dazu gehören zum Beispiel Angaben zur nachhaltigen, qualitativen und innovativen Beschaffung.

Die europarechtlich erforderlichen Anpassungen wurden vorgenommen, damit das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission beigelegt werden kann.

Hinzukommt: Mit der Streichung von § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV wird auch die entsprechende Regelung zur Auftragsbewertung bei (gleichartigen) Planungsleistungen erfolgen. Auch sie wurde am 24. August 2023 wirksam. Weil aber das Vertragsverletzungsverfahren noch nicht beendet wurde, werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen klarstellende Erläuterungen zur Verfügung gestellt.

Von den Anpassungen durch die eForms-Verordnung ist nicht nur die VgV betroffen, sondern auch die Sektorenverordnung (SektVO), die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und die Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV).

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Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz | B_I MEDIEN

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