Baden-Württemberg: Rechnungen für öffentliche Aufträge können elektronisch gestellt werden

Rechnungen für öffentliche Aufträge können in Baden-Württemberg ab sofort auch elektronisch gestellt werden.

Ab dem 01. Januar 2022 wird die E-Rechnung Pflicht für öffentliche Aufträge auf Landesebene sein.
Ab dem 01. Januar 2022 wird die E-Rechnung Pflicht für öffentliche Aufträge auf Landesebene sein.

Unternehmen haben von nun an die Möglichkeit, Rechnungen für öffentliche Aufträge beim Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) elektronisch einzureichen. Dies betrifft Aufträge in Baden-Württemberg, die für Behörden des Landes oder sonstige teilnehmende öffentliche Auftraggeber ausgeführt werden.

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Ab dem 01. Januar 2022 sind elektronische Rechnungen bei Aufträgen für die öffentliche Verwaltung auf Landesebene verpflichtend. Ausgenommen sind Rechnungen, die

  • den Betrag von 1000 € netto nicht überschreiten (und bis zum 31.12.2025 ausgestellt wurden)
  • geheimhaltungsbedürfte Rechnungsdaten enthalten

Für Rechnungen an die öffentliche Verwaltung in Kommunen ist dies nicht verpflichtend.

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Wichtiger Hinweis: Rechnungssteller müssen elektronische Rechnungen im Originalformat elektronisch aufbewahren!

(Quelle: Serviceportal Baden-Württemberg) | B_I MEDIEN

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