Einführung der VOB/A-EU 2019: Bundesrat stimmte zu

In seiner Sitzung am 28.06.2019 hat der Bundesrat den für die Einführung von VOB/A-EU und VOB/A-VS 2019 erforderlichen Änderungen von VgV und VSVgV zugestimmt.

Einführung der VOB/A-EU 2019: Bundesrat stimmte zu
Einführung der VOB/A-EU 2019: Bundesrat stimmte zu

Der Bundesrat hat der Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung (VgV) und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) zugestimmt.

VgV-Änderung zur Einführung der VOB/A-EU erforderlich

Die Abschnitte 2 und 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/ werden durch statische Verweise in der VgV und der VSVgV in Kraft gesetzt. Jede Änderung in den Abschnitten 2 und 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen wird daher zunächst im Bundesanzeiger bekannt gemacht, zur Inkraftsetzung ist dann eine Anpassung der VgV und VSVgV notwendig.

In seiner Sitzung am 28.06.32019 hat der Bundesrat der Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung (VgV) und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) zugestimmt.

Mit dieser Änderungsverordnung werden die Abschnitte 2 und 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) in der Fassung der Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom Februar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2) in Kraft gesetzt.

Entschließungsanträge ohne Mehrheit

Die beiden Entschließungsanträge, in denen es um die Vereinheitlichung des Vergaberechts ging, fanden keine Mehrheit.

Der federführende Wirtschaftsausschuss vertrat hierin die Auffassung, dass die Vereinheitlichung des Vergaberechts mehr denn je dringend geboten sei, da die Komplexität durch rechtliche Vorgaben sowie formale Verfahrensanforderungen weiterhin zunähme.

Der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung wies in seinem Antrag dagegen darauf hin, dass Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen grundsätzlich in unterschiedlichen Herstellungsprozessen entstünden und deshalb bei deren Beschaffung unterschiedliche Vorschriften anzuwenden seien. Eine Zusammenfassung der Regelungen von VOB/A und der VgV in einem Regelwerk würde daher keine Vereinfachung für den Anwender mit sich bringen.

Weitere Informationen dazu in den Ausschussempfehlungen vom 14.06.2019 Drucksache 239/1/19

Hier geht es zur Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit

(Quelle: Bundesrat) | B_I MEDIEN


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