Erstes Klimagesetz in Hessen beschlossen

Ende Januar wurde das hessische Klimagesetz vom Hessischen Landtag beschlossen. Darin sind stufenweise Ziele zur Klimaneutralität 2045 vorgesehen.

Das Klimagesetz in Hessen richtet sich vor allem an die Landesregierung.
Das Klimagesetz in Hessen richtet sich vor allem an die Landesregierung.

Am 26. Januar 2023 wurde das Hessische Klimagesetz beschlossen, damit die Ziele des Klimaplans Hessen erreicht werden. Diese zwei Instrumente sollen den Klimaschutz in Hessen vorantreiben. Der Klimaplan Hessen enthält 57 neue Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern als Ergänzung zu den laufenden Maßnahmen aus dem bereits existierendem “Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025”.

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Für die öffentliche Beschaffung des Landes ist insbesondere § 7 Abs. 4 HKSG wichtig. In die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit soll auch ein CO2-Preis für die Vermeidung oder Verursachung von Treibhausgasemissionen beachtet werden.

Umweltministerin Priska Hinz sagte dazu: „Wir machen Hessen klimaneutral. Erstmals bekommt Hessen ein eigenes Klimagesetz, das unsere Ziele verbindlich festschreibt. Mit dem neuen Klimaplan Hessen zeigen wir den Weg dorthin auf.”

Das Land Hessen muss laut des ersten Klimagesetzes in Hessen bis 2045 klimaneutral sein. Als weitere Maßnahme wurden die Ziele, die bis 2030 erreicht werden sollten, verschärft: Der Energiebedarf soll reduziert werden und eine effiziente und emissionsneutrale Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von thermischer und elektrischer Energie sowie die Nutzung von erneuerbarer Energien gehören zu den wichtigen Punkten der Maßnahmen.

Damit sind zum ersten Mal Klimaziele gesetzlich in Hessen festgelegt. Im Klimaplan Hessen sind die Maßnahmen genauer dargelegt, z.B. sind Minderungsziele für die einzelnen Hauptemissionssektoren, Reduktion der Treibhausgasemission und den Ausbau von Kohlestoffsenken vorgesehen.

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Das Land Hessen übernimmt damit eine wichtige Vorbildfunktion ein. Das Gesetz und der Klimaschutzplan richtet sich vor allem an das Land. Gemeinden und Landkreise sollen aber im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit in eigener Verantwortung umsetzen.

➡ Den Gesetzentwurf können Sie hier nachlesen.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Hessen, hessen.de | B_I MEDIEN

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