EU gibt Instrumente zur Bekämpfung geheimer Absprachen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen bekannt

Die EU hat im Amtsblatt der Europäischen EU eine Bekanntmachung über Instrumente zur Bekämpfung geheimer Absprachen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Leitlinien für die Anwendung des entsprechenden Ausschlussgrundes veröffentlicht.

Geheime Absprachen in Vergabeverfahren sind ein Problem. Deshalb will die EU mit Instrumenten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge dagegen vorgehen. Mit den veröffentlichten Leitlinien sollen die Mitgliedstaaten unterstützt werden, um geheime Absprachen zu vermeiden und dagegen vorzugehen. Als weitere Zielsetzung ist die Zusammenarbeit zwischen nationalen zentralen Vergabe- und Wettbewerbsbehörden zur Sicherstellung einer effizienten, kontinuierlichen Unterstützung öffentlicher Auftraggeber.

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Mit dem Dokument werden die bereits 2017 angekündigten Instrumente erläutert.

In der Bekanntmachung heißt es: “Die öffentliche Auftragsvergabe macht einen erheblichen Teil des BIP der EU-Mitgliedstaaten (1) aus und spielt für das Wirtschaftswachstum, den sozialen Fortschritt und die Verwirklichung des zentralen Ziels eines Staates — seinen Bürgerinnen und Bürgern hochwertige Dienste zur Verfügung zu stellen — eine entscheidende Rolle. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, dass öffentliche Gelder auf die effizienteste, transparenteste, verantwortungsvollste und fairste Weise ausgegeben werden, dass sie hochwertige öffentliche Dienste in Anspruch nehmen und öffentlichen Einrichtungen letztlich weiterhin ihr Vertrauen schenken können.”

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Zu den Maßnahmen, die getroffen werden sollen, gehören:

  • Bereitstellung von Ressourcen mit besonderem Fokus auf personelle Ressourcen
  • Nutzung verfügbarer administrativer Anreize zur Belohnung von Bediensteten, die Vergabeverfahren ordnungsgemäß durchführen und mögliche Fälle von Absprachen aufdecken und melden
  • Organisation von Schulungen und Sensibilisierungveranstaltungen für mit Auftragsvergaben befasstes Personal

Das vollständige Dokument mit Handlungsempfehlungen können Sie hier nachlesen.

Quelle: EU Kommission | B_I MEDIEN


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