EU Kommission legt Bericht zur Konzessionsvergabe vor

Die europäische Kommission hat einen Bericht über die Funktionsweise der Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt.

Der Bericht der Europäischen Kommission zeigt positive und verbesserungswürdige Entwicklungen seit Einführung der Konzessionsrichtlinie.
Der Bericht der Europäischen Kommission zeigt positive und verbesserungswürdige Entwicklungen seit Einführung der Konzessionsrichtlinie.

Mit dem Bericht leitet die Europäische Kommission Informationen über die Anwendung der Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe und über die Auswirkungen der Ausschlüsse nach Artikel 12 auf den Binnenmarkt weiter.

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Die Richtlinie wurde aus dem Grund erlassen, da es auf Unionsebene keine einheitlichen, umfassenden Rechtsrahmen für Konzessionen gab. Mit der verfassten Richtlinie hatte man sich das Ziel gesetzt einen klaren Rechtsrahmen für Konzessionen vorzugeben, um ebendiese zu fördern und um Unternehmen einen erleichterten Marktzugang zu bieten. Die Richtlinie soll sicherstellen, dass Vergabeverfahren transparent und gerecht durchgeführt werden.

Aus dem nun veröffentlichten Bericht geht hervor, dass der Gesamtwert der Konzessionen, die an diese Richtlinie gebunden sind, zwischen 2016 und 2021 auf 377,5 Mrd. Euro geschätzt wird. Der Anteil dieser Konzessionen in der gesamten öffentlichen Beschaffung liegt dabei bei 12 %. Zu beachten ist, dass die Richtlinie ab einem Auftragswert von mindestens 5.382.000 Euro gilt. Es zeigt sich, dass die Anzahl der in der EU-vergebenen Konzessionen in den Mitgliedsstaaten weiter ansteigt.

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Aus der Schlussfolgerung des Berichts geht hervor, dass die Richtlinie zwar in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt wurde sowie Überwachungsbehörden- oder strukturen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen und effizienten Anwendung der Konzessionsvergabevorschriften eingerichtet wurden, dennoch in vielen Mitgliedstaaten noch Fälle einer unklaren Auslegung bzw. einer nicht korrekten Anwendung der Vorschriften vorliegt.

Positiv bewertet wird, dass mit der Richtlinie die Transparenz in Vergabeverfahren erhöht werden konnte. Weitere Initiativen, die vor kurzem initiiert wurden, sollen dabei Transparenz und Qualität von Daten auf den Märkten für öffentliche Aufträge und Konzessionen fördern. Dazu gehören u.a. die Initiativen Datenraum für das öffentliche Auftragswesen (PDDS), die vorbereitende Maßnahme “Transparenz im öffentlichen Beschaffunfswesen” und die Plattform für öffentliche Auftraggeber “Public Buyers Community”.

Obwohl mehr Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten an Vergabeverfahren teilnehmen können, ist das Interesse an einer grenzüberschreitenden Teilnahme noch verhalten. Betroffen ist davon allerdings nicht nur der Konzessionsmarkt, sondern der gesamte Bereich der öffentlichen Beschaffung.

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Da die Richtlinie allerdings erst seit 3 Jahren in allen Mitgliedsstaaten angewandt wird, ist es noch zu früh, um eine ausreichende Beurteilung zu formulieren. Der nächste Bericht wird genauer auf die Auswirkungen der Richtlinie eingehen können.

Hier können Sie den Bericht der Kommission an das europäische Parlament und den Rat über die Anwendung der Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe und über die Auswirkungen der Ausschlüsse nach Artikel 12 auf den Binnenmarkt nachlesen.

Quelle: Pressemitteilung EU Kommission | B_I MEDIEN


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