EU Kommission leitet rechtliche Schritte gegen Deutschland ein

Als “Hüterin der Verträge” kann die Europäische Kommission rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten einleiten, wenn diese ihren Verpflichtungen nach dem EU-Recht nicht nachkommen. Im Rahmen der aktuellen Entscheidungen wurde gegen Deutschland drei Verfahren zu sogenannten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet oder weitergeführt. Dabei sind die Entsenderichtlinie, Vergabe öffentlicher Aufträge und der Verkehrsbereich betroffen.

Die Kommission hat außerdem beschlossen, Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge und über Konzessionen (Richtlinien 2014/24/EU, 2014/25/EU und 2014/23/EU) sicherzustellen. Gemäß den EU-Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen sind öffentliche Aufträge oberhalb eines bestimmten Schwellenwertes unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung öffentlich auszuschreiben. Die Analyse der Kommission hat ergeben, dass mehrere Bestimmungen der deutschen Rechtsvorschriften nicht mit den Richtlinien vereinbar sind. Die Kommission verweist insbesondere auf drei Problempunkte: die Berechnung von Architektenleistungen, die Befreiung von Rettungsdiensten von den Vergabevorschriften und die fehlende Begriffsbestimmung von „Postdiensten“. Das Land hat nun zwei Monate Zeit, um zu den Argumenten der Kommission Stellung zu nehmen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Deutschland einreichen.

Quellen: EU Kommission | B_I MEDIEN


Aktuelle Meldungen aus dem Vergaberecht:

Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.

Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.

Was Sie im Whitepaper erwartet →
B_I eVergabe Whitepaper