Fortschritt bei Verhandlungen zum EU-Beschaffungsinstrument

In einer Pressemitteilung gab der Europäische Rat am 02. Juni bekannt, dass es eine Einigung auf ein Mandat für Verhandlungen zwischen EU-Botschafter und EU-Botschafterinnen über eine Verordnung zur Schaffung eines Instruments für das internationale Beschaffungswesen gekommen ist. Mit dem Instrument soll gegen ungleiche Wettbewerbsbedingungen auf den weltweiten Märkten für öffentliche Aufträge vorgegangen werden.

Das Instrument für das internationale Beschaffungswesen – IPI – ist ein offensives handelspolitisches Instrument und soll der EU den nötigen Verhandlungsspielraum geben, der für die Beschaffungsmärkte in Drittländern benötigt wird. Mit dem IPI sollen diese Beschaffungsmärkte geöffnet und EU-Unternehmen zugänglich gemacht werden, sodass EU-Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen vorfinden.

Bereits 2012 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über das Instrument für das internationale Beschaffungswesen vorgelegt. Ein geänderter Vorschlag wurde 2016 von der Europäischen Kommission aufgenommen. Dieser Vorschlag dient nun als Grundlage für das Verhandlungsmandat. Wichtige Änderungen in dem vom Rat vereinbarten Rechtstexten hat der portugiesische Vorsitz vorgenommen. Nach der Sommerpause sollen die Triloge mit dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission beginnen und ein gemeinsamer Text erarbeitet werden.

Der portugiesische Staatsminister für auswärtige Angelegenheiten Augusto Santos Silva äußerte sich zum IPI wie folgt: "So wird die EU künftig besser in der Lage sein, europäische Unternehmen vor diskriminierenden und restriktiven Praktiken einiger ihrer wichtigsten Partner zu schützen. Wird EU-Unternehmen der Zugang zum Beschaffungsmarkt eines Drittlandes verwehrt, könnte die EU als Reaktion darauf bestimmte Bereiche ihres eigenen Beschaffungsmarktes schließen. Ein offener Beschaffungsmarkt fördert Wettbewerb und Transparenz, senkt die Kosten steuerfinanzierter öffentlicher Güter und Dienstleistungen und verringert das Korruptionsrisiko.”

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Das IPI sieht vor, dass Wirtschaftsakteure aus Ländern, die EU-Unternehmen restriktive und diskriminierende Maßnahmen auferlegen, aus öffentlichen Beschaffungsmärkten ausgeschlossen oder der Zugang beschränkt werden sollen.

Das IPI ändert jedoch nichts an den bereits bestehenden Verpflichtungen der EU gegenüber Drittländern, wie z.B. das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) sowie bilaterale Handelsabkommen. Zudem ist das IPI so ausgelegt, dass der Verwaltungs- und Haushaltsaufwand für die öffentliche Auftraggeber der Mitgliedstaaten möglichst gering sein soll. Besonderheiten der am wenigsten entwickelten Länder und europäischen KMU wurden außerdem berücksichtigt.

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Quellen: Rat der Europäischen Union | B_I MEDIEN

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