Hamburg und Schleswig-Holstein: Gemeinsames Korruptionsregister

Auf der Grundlage ihrer Korruptionsregistergesetze wollen die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein gemeinsam ein automatisiertes Register zum Schutz fairen Wettbewerbs führen.

Wappen der Hansestadt Hamburg
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Dazu haben beide Länder am 13. Januar 2014 das „Verwaltungsabkommen zur Einrichtung des gemeinsamen Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (Korruptionsregister)“ unterschrieben.

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Die Einrichtung dieses gemeinsamen Registers soll öffentlichen Auftraggebern im Gebiet der beteiligten Länder ermöglichen, sich im Rahmen der Überprüfung der Zuverlässigkeit potenzieller Vertragspartner gezielt über schwere Verfehlungen von Unternehmen zu informieren, um die Vergabe öffentlicher Aufträge in Hamburg und Ausschreibungen in Schleswig-Holstein an unzuverlässige Unternehmen zu verhindern.

Eckpunkte:

  • Die Registerstelle hat ihren Sitz bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg.
  • Hamburg und Schleswig-Holstein richten je eine eigen Zentrale Informationsstelle für ihren Zuständigkeitsbereich ein. Diese nehmen Meldungen Dritter entgegen und entscheiden eigenständig über den Eintrag in das gemeinsame Register.
  • Für öffentliche Auftraggeber erfolgt der Zugang zum Verfahren über die Dienste-Portale Schleswig-Holstein Service und HamburgService im Internet.
  • Der Zugriff auf die Daten erfolgt nur durch autorisierte, fachlich zuständige Personen und nur in dem jeweils erforderlichen und gesetzlich zulässigen Umfang.
  • Dem gemeinsamen Register können weitere Länder beitreten.

Eine Veröffentlichung in den Gesetz- und Verordnungsblättern ist für Anfang Februar vorgesehen.

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Den Text des Verwaltungsabkommens finden Sie hier.
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