Hamburg: Vergaberechtsreform in Planung

Der Hamburger Senat hat im April die Reform des Vergabegesetzes beschlossen. Diese ist nun für die offizielle Verbändeanhörung freigegeben. Als erstes Bundesland zieht Hamburg Konsequenzen aus den vergangenen Krisenjahren.

Auch in Hamburg wird eine Reform des Hamburgischen Vergabegesetztes angestrebt. Auch hier wird der Fokus bei der Änderung auf Tariftreue gesetzt.
Auch in Hamburg wird eine Reform des Hamburgischen Vergabegesetztes angestrebt. Auch hier wird der Fokus bei der Änderung auf Tariftreue gesetzt.

Der Gesetzentwurf zur Reform des Vergaberechts enthält die Festsetzung von Mindestentgelten, die Auftragnehmer bei öffentlichen Aufträgen ihren Beschäftigen zahlen müssen.

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Als Grundlage dazu werden die jeweils geltenden Branchentarifverträge mit tariffähigen Gewerkschaften genommen. Alle zwei Jahre muss der Senat die Mindestentgelt aus den Verordnungen überprüfen. Damit wird eine Tariftreue-Regelung erstmals in Hamburg verbindlich.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel spricht dabei von einer gerechten Entlohnung bei der Durchführung von öffentlichen Aufträgen. Hamburg schreibe jährlich Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit einem Volumen von 340 Mio Euro aus. Mit dem Tariftreuegesetz will man aber auch sozialer und inklusiver werden. Inklusive Arbeit soll bei Vergabeverfahren mehr beachtet werden. Es sollen dabei mehr Aufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderung gehen.

Auch in Hamburg spricht man von einer Entbürokratisierung des Vergabeprozesses. Hier soll sich etwas bei Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter 100.000 Euro ändern, damit Vergabeverfahren zügiger durchgeführt werden können. Ein vereinfachtes Beschaffungsverfahren soll somit möglich werden. Über dieser Grenze wird die UVgO weiterhin angewandt. Bei diesen Vergabeverfahren können besonders ökologische und soziale Auswahlkriterien eingesetzt werden.

Der Gesetzentwurf stützt sich auf Hinweise von Gewerkschaften und aus der Wirtschaft. Die nun folgende Verbandanhörung wird weitere Anregungen von Experten liefern. Geplant ist der Start für das Gesetz für das Jahr 2023.

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Als erstes Land greift Hamburg im Entwurf die Krisenszenarien der letzten Jahre auf. In Ausnahmefällen wie einer Pandemie oder einer Katastrophe soll dann das Vergaberecht per Rechtsverordnung ausgesetzt werden.

Quelle: Pressemitteilung der Hamburger Finanzbehörde | B_I MEDIEN


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