Hessisches Präqualifikationsregister gilt für alle Leistungsbereiche

Das Präqualifikationsregister in Hessen ist das erste und einzige amtliche Verzeichnis in Deutschland, das Unternehmen unabhängig vom Leistungsbereich eine Eintragung in ein übergreifendes Präqualifizierungsverzeichnis ermöglicht.

Unternehmen aus allen Branchen, Gewerken und Bereichen mit sämtlichen Angebotsleistungen können sich im HPQR präqualifizieren. Für Unternehmen, die sowohl Dienst-/ Lieferleistungen als auch Bauleistungen erbringen, bietet eine Eintragung Erleichterungen bei der Nachweisführung. Sind Unternehmen in einem Präqualifizierungregister eingetragen, haben sie somit den Nachweis für die Eignung, um an einer Vergabe teilzunehmen, erbracht. Brigitta Trutzel, Geschäftsführerin der Auftragsberatungsstelle Hessen, betonte die Vorzüge eines übergreifenden Registers, denn die Art der Leistung – ob Bauleistung nach VOB oder Liefer-/ Dienstleistung nach VgV/UVgO/VOL – entscheidet die Vergabestelle. Für Liefer-/Dienstleistungen und Bauleistungen habe es zuvor ein eigenes Register gegeben. Für Unternehmen, die nicht nur eine Leistung anbieten, kann ein falsch eingereichter PQ-Nachweis Nachteile beim Vergabeverfahren haben. „Diese Unternehmen tappen schnell in die Falle, wenn sie die „falsche“ PQ-Urkunde vorlegen, denn sie werden aus rein formalen Gründen vom Verfahren ausgeschlossen“, so Trutzel.

Mit dem HPQR wurde in Hessen nun eine einheitliche Lösung geschaffen. Die HPQR-Urkunde gilt sowohl für Ausschreibungen nach VOB sowie nach Vgv/ UVgO/ VOL. Seit Ende 2020 ist das HPQR bei der EU notifiziert und somit gemäß Artikel 644 EU RL ein anerkanntes amtliches Verzeichnis. Öffentliche Auftraggeber müssen die Präqualifizierung in einem amtlichen Verzeichnis eines Auftragnehmers als Nachweis der Eignung akzeptieren.

Quellen: Newsletter der Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V. Mai 2021 | B_I MEDIEN


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