Kein Verbot der EU: Natriumdampf-Lampen bleiben erlaubt

In der Straßenbeleuchtung können Kommunen weiter auf die kostengünstige und umweltfreundliche Hochdruck-Natriumdampflampe (NAV) setzen. Nach Informationen des Umweltbundesamtes sind weder auf Bundes- noch EU-Ebene Nutzungseinschränkungen für diese Lampenart vorgesehen.

EU-Entscheidung: Die volle Bandbreite der NAV-Lampen bleibt erhalten. | Foto: KD
EU-Entscheidung: Die volle Bandbreite der NAV-Lampen bleibt erhalten. | Foto: KD
Kein Verbot der EU: Natriumdampf-Lampen bleiben erlaubt
Kein Verbot der EU: Natriumdampf-Lampen bleiben erlaubt

Nachdem es zuletzt vermehrt Unsicherheit zur Perspektive der NAV-Lampen gegeben hatte, stellte das Umweltbundesamt (UBA) jetzt klar: Anders als Quecksilberdampf-Produkten droht den mit bis zu 70.000 Betriebsstunden sehr langlebigen Hochdruck-Natriumdampflampen keinesfalls das Ende. Auch wird es nach den aktuellen EU-Vorgaben zur Produktgestaltung keine Einschränkung des Marktangebots bei diesen Lampen geben, erläuterte Christoph Mordziol, UBA-Experte für rationelle Energienutzung bei Elektrogeräten und Beleuchtung. Ein Regelungsentwurf aus dem Jahr 2015 hatte dies noch vorgesehen, sei mittlerweile jedoch vom Tisch.

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Überraschung zum Abschluss

Die jüngsten Beschlüsse der EU-Mitgliedsstaaten vom Dezember 2018 zu Anforderungen an Stromeffizienz, sonstige Gebrauchseigenschaften sowie Informationen sähen zwar Veränderungen vor. Jedoch müssten nur einzelne der auch als HS-Lampen bekannten Produkte vom Markt weichen. Für die NAV-Nutzung bedeute dies aber keinerlei Einschränkung: Die volle Bandbreite derzeit verfügbarer Wattagen und Lichtstromwerte (Lumen) bleibe erhalten, so Mordziol. Unproblematisch seien auch die EU-Vorschriften zu Quecksilber-Höchstwerten: Marktübliche NAV-Lampen erfüllten diese seit 2012 gültigen Vorgaben, eine weitere Verschärfung sei nicht vorgesehen. „Folglich kann keine Rede davon sein, dass der Hochdruck-Natriumdampflampe das Aus drohe“, so der UBA-Experte.

Planungssicherheit für Kommunen

Von Anwendern und Produzenten wurde die Klarstellung begrüßt: „Das Umweltbundesamt hat uns darin bestärkt, dass unsere seit 2014 bedarfsabhängig gedimmten NAV-Leuchten eine zukunftssichere, wirtschaftlich und ökologisch vorteilhafte Lösung sind und bleiben“, sagt Manfred Jordan, Bürgermeister in der Verbandsgemeinde Obere Aller (Sachsen-Anhalt) mit gut 14.000 Einwohnern. Vertreter des Leuchtmittel-Traditionsherstellers Aura Light sprechen von einem „wichtigen Beitrag zur Planungssicherheit der Kommunen“.

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Ralf Kleinodt, Chef der auf Regelungs- und Energiespartechnik für die kommunale Straßenbeleuchtung spezialisierten KD Elektroniksysteme, wertet die UBA-Informationen zudem als wichtiges Pro-Argument für eine langjährig bewährte, aber längst nicht überall bekannte Energiesparlösung „ohne Risiken und Nebenwirkungen“: In Verbindung mit moderner Dimmtechnik seien NAV-Erzeugnisse europäischer Anbieter LED-Systemen energetisch ebenbürtig, unter Berücksichtigung der Ersatzbeschaffung kostenseitig jedoch überlegen. Außerdem trügen die regelbaren Systeme nicht zur stetig wachsenden Lichtverschmutzung sowie wissenschaftlich nachgewiesenen Umweltschädigung durch ein ungünstiges Lichtspektrum bei.

| B_I MEDIEN

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