Koalitionsvertrag in Nordrhein-Westfalen unterschrieben

Auch in Nordrhein-Westfalen haben CDU und Grüne den Koalitionsvertrag unterschrieben. Ähnlich wie in Schleswig-Holstein soll es auch in NRW Änderungen im Beschaffungswesen geben.

Auch in NRW haben die beiden Regierungsparteien vor, Änderungen im Vergaberecht vorzunehmen.
Auch in NRW haben die beiden Regierungsparteien vor, Änderungen im Vergaberecht vorzunehmen.

Neben Investitionen in Bildung, einen besseren ÖPNV soll auch die organisierte Kriminalität bekämpft werden. Hinzu kommt, dass sich die beiden Parteien auch auf Veränderungen im Vergaberecht geeignet haben, so wie auch in Schleswig-Holstein im Koalitionsvertrag zu lesen ist. Die Landesregierung in NRW plant, den Ausbau von Erneuerbaren Energien stark zu beschleunigen. Zur Erreichung dieses Ziels sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren standardisiert, digitalisiert und vereinfacht werden. Zudem soll eine Task Force weitere Vorschläge für eine schnelleren Ausbau entworfen werden. Gemeinsam mit dem Bund sollen die Genehmigungsverfahren auf nationaler und europäischer Ebene zur Windenergieförderung erleichtert werden.

Die regierenden Parteien planen weiterhin Planungs- und Genehmigungsverfahren auf allen Ebenen zu beschleunigen. Dazu wird geprüft, ob Regelungen, die beim Ausbau der Erneuerbaren Energien zur Beschleunigung geführt haben, auch auf andere Bereiche übertragbar sind. Dazu gehört auch die Verkehrsinfrastruktur nachhaltig und barrierefrei auszubauen. Geprüft werden soll außerdem, ob sich Planungs-und Genehmigungsverfahren, z.B. auch im Hochschulbau, substanziell beschleunigen lassen. Das serielle und modulare Bauen und Sanieren in NRW soll ausgebaut werden. Damit verbunden werden Genehmigungsverfahren unter Einhaltung der Brandschutzvorschriften vereinfacht und innovative Projekte gefördert. Eine systematische Innovationsförderung für seriellen Brückenbau und eine stärkere Verzahnung von Planung und Bau durch Funktionalausschreibungen oder Mischlosvergaben soll den Planungs-, Ausschreibungs- und Bauaufwand minimieren.

Unter dem Punkt Vergabe wurde im Koalitionsvertrag festgelegt, dass die zuständigen Stellen intensiver miteinander zusammenarbeiten sollen und für eine übersichtliche Förderlandschaft gesorgt werden soll. Dazu soll eine Überprüfung der Förderrichtlinien vorgenommen werden, damit Vereinfachungen eingeführt werden können. Digitalisierung und Verfahrenserleichterungen sollen diese Entwicklung beschleunigen. Weiteres Ziel hinsichtlich der Vergabe soll eine Verbesserung und Vereinfachung sein. Zu oft sei der Preis das Zuschlagskriterium, was häufig KMUs und innovative und klimafreundliche Produkte benachteiligt. Dies soll sich in Zukunft ändern, damit auch andere Kriterien mehr berücksichtigt werden. Unternehmen, Kommunen und Bürger sollen außerdem einen erleichterten Zugang zu Förderprogrammen erhalten.

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Außerdem geplant:

  • Landesinitiative gegenüber dem Bund, dass EU-Oberschwellen wieder erhöht werden
  • das zentrale digitale Portal für das Beschaffungswesen im Land soll vergabe.NRW werden
  • Start-Ups sollen gefördert werden und Ausschreibungen damit auch nutzerorientierter und technologieoffener gestaltet, ggfs. sollen dafür auch Vorschriften geändert werden
  • Blauer Engel soll bei neuen IT-Beschaffungen zum Standard werden
  • tarifgebundene Firmen sollen bei öffentlichen Vergaben bevorzugt werden
  • Unternehmen sollen von öffentlichen Aufträgen des Landes ausgeschlossen werden, bei denen der wirtschaftliche Eigentümer nicht zu ermitteln ist

Den gesamten Koalitionsvertrag in NRW können Sie hier nachlesen.

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Quelle: WDR | B_I MEDIEN


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