Buying Social - Europäische Kommission veröffentlicht Leitfaden

Der 2011 veröffentlichte Leitfaden zur Berücksichtigung sozialer Aspekte im öffentlichen Auftragswesen wurde am 26.05.2021 in zweiter Auflage neu aufgelegt.

Der Leitfaden “Sozialorientierte Beschaffung” zur Berücksichtigung sozialer Aspekte im öffentlichen Auftragswesen dient Auftraggebern als Hilfestellung und zur Förderung, um bewährte Verfahren beizubehalten. Zielsetzung der “socially responsible public procurement (SRPP)” ist es, positive soziale Auswirkungen bei öffentlichen Beschaffungsaufträgen zu erzielen. Mit dem Leitfaden soll das Bewusstsein öffentlicher Auftraggeber für die Vorteile einer sozial verantwortlichen Vergabe öffentlicher Aufträge geschärft und auf die Möglichkeiten, die der EU-Rechtsrahmen bietet, hingewiesen werden. Auch wenn sich das Dokument hauptsächlich an öffentliche Auftraggeber richtet, können auch Warenlieferanten, Dienstleister, private Auftraggeber, sozialwirtschaftliche Akteure (einschließlich sozialer Unternehmen oder Nichtregierungsorganisationen), die an einer Auftragsvergabe beteiligt sind, Anregungen finden. Es wird angemerkt, dass soziale Gesichtspunkte in den gesamten Prozess eingebracht werden können.

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“Öffentliche Auftraggeber können mittels kluger Vergabestrategien Beschäftigungschancen, Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen für Arbeitskräfte, menschenwürdige Arbeit, soziale Inklusion, Geschlechtergleichstellung und Nichtdiskriminierung, Zugänglichkeit, Design für alle, ethischen Handel und die umfassendere Einhaltung von sozialen Standards fördern. Bei einigen Produkten, Bauleistungen und Dienstleistungen können die Auswirkungen besonders groß sein, da öffentliche Auftraggeber in Sektoren wie Hoch- und Tiefbau sowie Gesundheitsversorgung und Verkehr einen erheblichen Teil des Markts beeinflussen.”

Das Dokument ist nicht bindend und berührt nicht die in der EU-Gesetzgebung verankerten Rechte und Pflichten. Die Konzepte, Ideen und Lösungen kommen nicht in Berührung mit den nationalen Rechtsschriften und müssen ggfs. angepasst werden, damit sie mit dem nationalen Rechtsrahmen vereinbar sind.

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Quellen: Vergabeblog, Europäische Kommission | B_I MEDIEN


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