Mecklenburg-Vorpommern: Neuer Wertgrenzenerlass

In Mecklenburg-Vorpommern tritt der Wertgrenzenerlass vom 21.01.2013 am 31.12.2014 außer Kraft.

Geldstücke
Geldstücke

Ein neuer Wertgrenzenerlass soll Anfang Januar 2015 im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht werden. Danach sollen die bestehenden Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen (VOL/A: 100 TEURO; VOB/A: 1 Mio. EURO) und für Freihändige Vergaben (VOB/VOL: 100 TEURO) beibehalten werden. Geändert werden jedoch die Regeln zur Bestimmung des Auftragswertes und zur Losvergabe. Ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25 TEURO sind bestimmte Angaben zur Vergabe auf dem Internetportal www.service.m-v.de zu veröffentlichen. Auch die Zubenennung von geeigneten Unternehmen aus der Bewerber-und Bieterdatenbank sowie die Beratung für die öffentlichen Auftraggeber durch die Mitarbeiter der Auftragsberatungsstelle M-V für wird es weiterhin geben.

(Quelle: Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern)
bi


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