Neue Regel für die CPV-Code-Zuordnung

Die EU-Kommission hat eine neue Regel für die Zuordnung der CPV-Codes in EU-Bekanntmachungen eingeführt. Auftragsbekanntmachungen, in denen diese Regel nicht eingehalten wird, werden künftig nicht zur Veröffentlichung auf TED angenommen.

Neue Regel für die CPV-Code-Zuordnung
Neue Regel für die CPV-Code-Zuordnung

Die EU-Kommission hat eine neue Regel für die Zuordnung der CPV-Codes zur Übermittlung der EU-Bekanntmachungen an das Amt für Veröffentlichungen der EU eingeführt (RULE 388.)

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Diese Regel fordert: Der bei der Erfassung der Auftragsbekanntmachung gewählte Haupt-CPV-Code muss zwingend zur zuvor eingegebenen Art des Auftrags (Lieferleistung, Bauleistung, Dienstleistung) passen.

Was bedeutet das für Auftraggeber?

Nach der neuen Regel müssen Auftraggeber bei der Erfassung der CPV-Codes darauf achten, dass der bei der Erfassung der Auftragsbekanntmachung gewählte Haupt-CPV-Code zwingend zur zuvor eingegebenen Art des Auftrags passt.

Das heißt:

  • Bei Art des Auftrags = Lieferleistungen muss der Haupt-CPV-Code mit den Ziffern 0 bis 44 oder 48 beginnen.
  • Bei Art des Auftrags = Bauleistungen muss der Haupt-CPV-Code mit den Ziffern 45 beginnen.
  • Bei Art des Auftrags = Dienstleistungen muss der Haupt-CPV-Code mit den Ziffern 49 bis 98 beginnen.

Das ist vor allem deshalb wichtig, weil der erste Haupt-CPV-Code in TED automatisch als Auftragsbeschreibung in die TED-Suchergebnis-Liste übernommen und für die TED-Volltextsuche genutzt wird.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zur CPV-Nomenklatur.

Bei falscher CPV-Zuordnung keine Veröffentlichung

Ab 15.1.2020 werden zunächst erst einmal die zu übertragenden Vorinformationen auf Einhaltung der o.g. Regel hin überprüft. Passen Auftragsart und Haupt-CPV-Code nicht wie gefordert zusammen, wird die fehlerhafte Bekanntmachung zurückgewiesen und die Vorinformation wird nicht veröffentlicht. Bei Übergabe von Auftragsbekanntmachungen erfolgt diese Prüfung ab 15. April 2020. Bei allen anderen Arten von Bekanntmachungen wird die Regelkonformität ab 15. Juli 2020 geprüft.

CPV-Suchassistent im B_I eVegabe-System hilft

Der CPV-Suchassistent im B_I eVergabe-System wurde mit einer Hilfefunktion zur regelkonformen CPV-Code-Zuordnung ausgestattet. Diese sorgt dafür, dass der Auftraggeber bei der Erfassung der Daten für die EU-Bekanntmachung stets einen Haupt-CPV-Code wählt, der zur zuvor ausgewählten Auftragsart passt.

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Hintergrund

Bei der grenzüberschreitenden Ausschreibungssuche sind oft Sprachbarrieren zu überwinden. Die Verwendung der CPV-Codes soll sicherstellen, dass die über TED ausgeschriebenen Leistungen von Unternehmen aus allen EU-Staaten gleichermaßen schnell gefunden werden, unabhängig von der genutzten Sprache.

Nach Ermittlungen der EU Kommission sind zahlreiche EU-Bekanntmachungen in den vergangenen Jahren unter irreführendem Haupt-CPV-Code veröffentlicht worden.

Bei der Verwendung eines falschen oder nicht präzise genug ausgewählten Codes besteht die Gefahr, dass es für interessierte Unternehmen schwer wird, mit angemessenem Aufwand eine zum Firmenprofil passende Ausschreibung in der TED-Ausschreibungdatenbank zu finden.

Für die Auswahl des CPV-Codes im Rahmen einer EU-Bekanntmachung ist allein der öffentliche Auftraggeber zuständig.

Zu diesem Thema siehe auch: CPV-Codes: Was sollte man wissen? | B_I MEDIEN


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