Neue Version STLB-Bau

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat in einer Mitteilung bekanntgegeben, dass eine Überarbeitung und Aktualisierung des Textsystems STLB-Bau vorgenommen wurde.

STLB-Bau ist das Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen. Standardisierte Beschreibungen von Bauleistungen für Ausschreibung von Neubau-, Instandhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen werden dort aufgeführt.
STLB-Bau ist das Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen. Standardisierte Beschreibungen von Bauleistungen für Ausschreibung von Neubau-, Instandhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen werden dort aufgeführt.

Die neue Version lautet “STLB-Bau Version 2023-04” und steht zur Anwendung bereit. Die in der Übersicht aufgezeigten Leistungsbereiche des STLB-Bau wurden in der neuen Version eingeführt. Zusätzlich wurde ein Verweis zur “Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung – ErsatzbaustoffV)“ aufgegriffen. Die am 01. August 2023 in Kraft getretene Mantelverordnung (Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung) sorgt dafür, dass auch die Ersatzbaustoffverordnung rechtsverbindlich geworden ist. Die bundesweit gültige Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ersetzt damit die Regelungen der Bundesländer für das Recycling von Bauabfällen. Ein Verweis dazu findet sich auch in der neuen STLB-Bau. Ab der nächsten Version der STLB-Bau sollen dahingehend auch weitere Auswahlkriterien miteinbezogen werden.

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Die neue Version ersetzt die Regelung des Erlasses BII6-70419/4#17 vom 1. Dezember 2022, sofern sich diese auf die STLB bezieht. Von den Änderungen ist nicht die STLB-BauZ aus dem Bezugserlass betroffen.

Weitere Informationen zu den Neuerungen finden Sie unter unter www.gaeb.de/de/service/was-ist-neu.

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🠮 Den Erlass können Sie hier herunterladen.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Hessen | B_I MEDIEN


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